Richterin beleidigt mich als psychisch krank, was machen, Konsequenzen?
Eine Richterin hat mich als psychisch krank schriftlich betitelt, obwohl ich gar nicht psychisch krank bin.
Was kann ich machen?
Welche Konsequenzen muss sie befürchten?
Ich bin wegen dieser Dreistigkeit fast wie gelähmt.
6 Antworten
Hat jemand während dem ganzen gerichtsprozess ein psychologisches gutachten gemacht? Warst du selbst mal bei einem Psychologen/therapeuten der dich diagnostiziert hat?
Falls ja kannste nichts machen. Falls nein muss der richter imgrunde nachweisen das das stimmt was er da sagt.
und wenn du eh in einer gerichtsverhandlung steckst ist das doch vieleicht eine frage die du am besten mit deinem anwalt besprichst.
du kannst doch das Urteil anfechten und in Revision gehen...aber der Richterin wirst du nicht vorschreiben, was sie sagen darf oder nicht! Diese muß da kein Blatt vor den Mund nehmen, bloß weil dir das nicht paßt.
Auch einer Richterin darf man in die Schranken weisen, wenn sie respektlos wird oder einen mit Schimpfwörtern beleidigt. Das sollte auch für Sie Konsequenzen geben.
Ich habe kein Gutachten machen lassen, war auch bei keinem Psychotherapeuten.
Auch wenn die Richterin das behauptet, ohne ein ärztliches Attest oder Gutachten zu haben. "Psychisch Krank" ist im Regelfall keine Beleidigung.
Du mußt befürchten, daß Du wegen verminderter Schuldfähigkeit nicht so hart bestraft wirst.