Rettungswagen kosten?

6 Antworten

Sofern es kein Spaßanruf war, kostet es meines Wissens 500 EUR Einsatzgebühr, wovon deinerseits eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 EUR zu tragen sind. Eventuell kommen nochmal 10 EUR Krankenhaus-Tagegeld dazu.

Nein du musst ihn so weit ich weiß nicht selbst bezahlen, weil man immer das recht hat in einem Notfall hilfe zu hohlen. Ich finde es auch nicht gut dass die Sanitäter so was gesagt haben. Am Ende wäre vielleicht noch dein Freund beschuldigt worden wenn auf der Fahrt ins Krankenhaus dir etwas passiert wäre. Ich finde es richtig was ihr gemacht habt.

Keine Sorge! Musst du nicht!

Ich würde sogar soweit gehen mal eine Beschwerde zu verfassen und an das jeweilige „Unternehmen“ des Rettungsdienstes zu schicken!

Ceeesy759  27.02.2021, 12:19

Ach komm, mach kein Faß wegen so einer Lapaille auf. Sie wurde ja versorgt, also alles easy.

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Nein, wenn der Einsatz des Rettungsdienstes aus medizinischer Sicht indiziert, d.h. notwendig gewesen ist, dann muss die gesetzliche Krankenversicherung für die Kosten des Rettungsdienstes aufkommen. Ob der Rettungsdienst indiziert ist, dass stellt allerdings weder der Disponent in der Rettungsleitstelle (dieser ist zur Entsendung eines -geeigneten- Rettungsmittels verpflichtet) noch der Rettungsdienst vor Ort fest sondern immer ein Arzt. In der Praxis bedeutet dies, dass der Patient in ein geeignetes Krankenhaus transportiert wird wozu der Rettungsdienst nach den meisten Landes- Rettungsdienstgesetzen in den meisten Bundesländern auch gesetzlich verpflichtet ist (Beförderungspflicht) und der aufnehmende Arzt im Krankenhaus dem Rettungsdienst die Krankenbeförderung dann verordnet. Weigert sich der Arzt, diese Verordnung auszuszustellen, weil er den Einsatz für nicht medizinisch notwendig erachtet, dann ist tatsächlich der Patient in der Pflicht die Kosten des Einsatzes bzw. des Transportes zu übernehmen und dass auch dann, wenn er selber nicht den Notruf abgesetzt hat sondern eine dritte Person- Bürgerliches Gesetzbuch: "Geschäftsführung ohne Auftrag" bzw. die "Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr".

Sollte eine Rechnung kommen, so muss also geprüft werden, ob der aufnehmende Klinikarzt eine "Verordnung einer Krankenbeförderung", umgangssprachlich einen sogenannten "Transportschein" ausgestellt hat. Ist dies der Fall, so muss die gesetzliche Krankenversicherung für die Transportkosten aufkommen, der Versicherte erhält allerdings einen Eigenanteil in Höhe von 10,00€. Existiert eine solche Verordnung hingegen nicht, so musst du die Kosten übernehmen. "Schlüsselpunkt" ist also der aufnehmende Klinikarzt, nicht der Disponent in der Leitstelle und auch nicht das Rettungsfachpersonal vor Ort!. Letzteres versucht in nicht offensichtlichen Fällen für ein Krankenhaus manchmal einen Beförderungsverzicht im Einvernehmen mit dem Patienten zu erreichen, eine Beförderungsablehnung ist hingehen immer kritisch, da es eben keine Ärzte sind, d.h. sollte dann etwas schiefgehen, muss man sich hinterher dem Richter erklären, warum man den Patienten nicht einer ärztlichen Weiterbehandlung zugeführt hat.

Mfg.

Hier im Kreis liegen die Kosten für ein RTW Einsatz Pauschal bei etwa 620€

Jedoch über nimmt dies in der Regel deine Krankenversicherung, je nach Versicherung kann es sein das du ein Eigenanteil von 10€ zahlen musst.