Rettungshelfer was dürfen sie?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also bei uns im DRK ist es so, dass Du natürlich einen Führerschein haben musst (ist ja klar, da gesetzliche Anforderung) und darüber hinaus einen "Personenbeförderungsschein". Der ist erforderlich da die Personen, die Du transportierst ja teilweise kein Einverständnis geben können, sich von Dir fahren zu lassen  und da es sich um einen gewerblichen Transport handelt.

Was den Führerschein angeht musst Du entweder den "alten" Führerschein Klasse 3 (bis 7,5 T) haben, den Du mit aktuell 17 aber gar nicht mehr machen kannst, oder Du benötigst dann neben der PKW-Klasse (B) auch die Klasse C1 "leichte LKW" da die Rettungswagen heute oftmals mehr als 3,5 T Gewicht haben (unsere liegen alle 3 drüber).

Darüber hinaus gilt bei uns ein Mindestalter von 19 Jahren und 1 Jahr Fahrpraxis als Voraussetzung. Darüber hinaus - aber da kann eine Bereitschaftsinterne Anweisung sein - musst Du mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als SAN C "ungeprüfter Rettungshelfer" haben.

Als Rettungshelfer darfst Du bei uns nur fahren, sonst nichts - es sei denn ein Arzt weist Dich ausdrücklich an etwas bestimmtes zu tun. Eigenverantwortlich darfst Du absolut gar nichts machen.

Unterscheiden muss man übrigens noch zwischen einem Rettungshelfer aus NRW und einem aus dem Rest von Deutschland. In NRW benötigt der Rettungshelfer nur halb so viele Stunden wie im Rest von Deutschland und dort benötigt er auch kein Klinikpraktikum.

Aber das ist jetzt noch ein Thema für sich...

16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 12:42

wie lange dauert die Ausbildung zum san c?

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NSchuder  24.05.2016, 12:53
@16Denis

Also bei uns (Niedersachsen) sieht das wie folgt aus:

Die Ausbildung SAN C  / Rettungshelfer umfasst insgesamt 320 Stunden. Diese teilen sich in 160 Stunden theoretische Ausbildung sowie ein 80-stündiges Krankenhauspraktikum (in der Regel auf Intensiv) und ein 80-stündiges Praktikum in einer Rettungswache auf. Ein Abschlussprüfung ist nicht erforderlich!

Die Ausbildung zum "Rettungshelfer NRW" umfasst nur 80 Stunden theoretische Ausbildung und 80 Stunden Praktikum auf einer Rettungswache. Aber hier gibt es trotz der deutlich kürzeren Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung!

Der "Rettungshelfer NRW" darf nur und ausschließlich als Fahrer eingesetzt werden.

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 13:20

ok schade naja trotzdem danke

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 13:20

gäbe es den vielleicht eine alternative?

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NSchuder  24.05.2016, 13:59
@16Denis

Hast Du denn die vorbereitenden Kurse SAN A und SAN B schon. Ansonsten würde ich damit mal anfangen. Das ist ja insgesamt ein recht langer Weg bis zum Abschluss des SAN C (mit oder ohne Prüfung).

Für unsere vielen Sanitätseinsätze auf Volksfesten, Konzerten, Theater und anderen Aufführungen, Sportveranstaltungen etc. benötigen wir immer Personal aller Ausbildungsstufen.

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 14:02

san a und b?

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 14:03

hab ich noch nicht gehört dewegen frag ich

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NSchuder  24.05.2016, 14:14
@16Denis

OK, dann fangen wir mal ganz am Anfang an:

LSM - Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
        - Vermittelt Grundkenntnisse in erster Hilfe / Notruf absetzen
        - Pflichtkurs für Führerscheinerwerb.

EH   -  Erste Hilfe 
        -  Erweiterung der Sofortmaßnahmen zur "ersten Hilfe"

SAN A - Aufbaukurs "Ersthelfer"
            - Enthält erweiterte erste Hilfe Maßnahmen
            - Grundkenntnisse Anatomie
            - Grundkenntnisse medizinischer Gerätschaften

SAN B - Helfer im Sanitätsdienst
            - erste Notfallmaßnahmen
            - Erweiterung der Anatomiekenntnisse
            - Erweiterung der Kenntnis medizinischer Geräte
            - Grundkenntnisse Medikamente / Wirkstoffe

SAN C - Rettungshelfer
            -s.o.

Voraussetzung für einen Kurs ist natürlich jeweils der vorausgehende Kurs. SAN B kannst Du also nur besuchen wenn Du die Ausbildung SAN A abgeschlossen hast.

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 15:34

Okay danke wo kann man solche Kurse machen?

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 15:39

und wie lange dauert ein Kurs? das einzige was ich bis jetzt gemacht habe ist ein Erste Hilfe kurs. da ich aber nicht Kenntniss los in die Ausbildung nächstes Jahr starten will möchte ich die Erfahrungen halt sammeln

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 15:40

Kennst du dich zufällig auch mit einem Ehrenamt aus? Aufgaben, Voraussetzungen ps werde nächsten Monat 18

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NSchuder  24.05.2016, 16:10
@16Denis

Solche Kurse kann man beim DRK und den anderen Hilfsorganisationen wie "die Johanniter" oder dem "Malteser Hilfsdienst" machen. Ich spreche hier für das DRK wo ich selbst Mitglied bin.

LSM dauert 1 Tag / 9 Unterrichts-Stunden

EH  dauert 2 Tage / 16 Unterrichts-Stunden

SAN A dauert 4 Tage / 24 Unterrichts-Stunden

SAN B dauert 4 Tage / 24 Unterrichts-Stunden

In einigen Kreisverbänden gibt es dann noch einen weiteren SAN-Kurs SAN C. Dieser hat aber noch nichts mit dem Rettungshelfer zu tun, sondern ist eine Verbandsinterne Erweiterung von SAN B.

SAN C dauert 1 Tag / 8 Unterrichts-Stunden

Danach geht es mit dem Rettungshelfer weiter.

Ehrenamtlich ist das alles bei uns. Wir bekommen dafür kein Geld.

Zu meiner Zeit konnte man sich noch an Stelle des Wehrdienstes auf 10 Jahre im Katastrophenschutz verpflichten und wurde dafür vom Wehrdienst freigestellt (ging auch bei Feuerwehr und Technischem Hilfswerk). Heute gibt es das nicht mehr.

Hauptamtliche haben wir nur Rettungsassistenten und Rettungssanitäter. Diese sind dann aber nicht beim DRK direkt angestellt sondern bei einer "Rettungsdienst GmbH" - in unserem Fall einem Zusammenschluss von DRK, DLRG  und "Johanniter Unfall Hilfe".

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 16:26

und was für Voraussetzungen braucht man für ein Ehrenamt? würde es Gern machen und was macht man da genau?

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NSchuder  24.05.2016, 16:45
@16Denis

Als ehrenamtlicher braucht man keine großen Voraussetzungen. Es gibt einen Einführungslehrgang und dann nach und nach die Ausbildung sowie entsprechende Sanitätsdienste (s. o.)

Voraussetzung ist allenfalls Hilfsbereitschaft, freie Zeit auch an Wochenenden und ein einwandfreies Führungszeugnis.

Näheres wann und wo Du mitmachen kannst, erfährst Du bei den zuständigen Kreisverbänden bzw. Bereitschaften. Einfach mal anrufen und sich beraten lassen.

Meistens kannst Du auch erst mal rein schnuppern bevor Du Dich endgültig entscheidest.

Ich kann nur sagen "Helfen macht Spaß" erst recht in einer Gemeinschaft!

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 16:49

Deswegen möchte ich es ja machen und nächstes Jahr die Ausbildung zum Notfallsanitäter anfangen

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16Denis 
Fragesteller
 24.05.2016, 16:50

Danke! dann werde ich es mal machen

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Beim Rettungshelfer gibt es keine bundeseinheitliche Ausbildungs und Prüfungsverordnung, die Ausbildung ist daher durch Landesgesetze der Bundesländer geregelt. In den meisten Bundesländern umfasst die Ausbildung zum Rettungshelfer den 160 ständigen Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit anschließender schriftlicher und praktischer Rettungshelferprüfung sowie ein Rettungswachenpraktikum im Umgang von ebenfalls 160 Stunden. In NRW gibt es aber eine verkürzte Rettungshelferausbildung, meines Wissens bestehend aus 80 Stunden Lehrgang und 80 Stunden Rettungswachenpraktikum. Als Rettungshelfer kann man entweder ehrenamtlich tätig sein oder im qualifizierten Krankenttansport als Fahrer des Krankentransportwagens und Assistent des Rettungssanitäters eingesetzt werden. Dafür ist jedoch ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Führerschein erforderlich. Abhängig vom Gewicht des Rettungsfahrzeuges ist die Führerscheinklasse Klasse B nicht ausreichend, da diese nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen abdeckt, dann ist der Führerschein der Klasse C1 (Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen) erforderlich. Die meisten Krankentransportwagen (die du als Rettungshelfer fahren dürftest) können noch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden, die meisten Rettungswagen wiegen jedoch mehr als 3,5 Tonnen, weswegen die Fahrerlaubnis der Klasse C1 benötigt wird. Als RH würdest du aber sowieso keinen Rettungswagen fahren, da ist als Fahrer und Assistent des Notfallsanitäters oder Rettungsassisten mindestens eine Person mit Ausbildung zum Rettungssanitäter vorgeschrieben.