Retevis RT7 lizenzfreie Nutzung?

4 Antworten

Retevis R7:

Lt. Datenblatt ohne CE-Kennzeichnung bzw. sonstigen Zulassungszeichen. Allein deshalb keine Chance für eine LEGALE kommerzielle Nutzung nach entspr. Anmeldung bei der zuständigen Fernmeldebehörde (in Deutschland die Bundesnetzagentur)

Retevis-Frequenzbereich 400-470 bzw. 480 Mhz:

In dem Bereich können dem Retevis-Gerät beliebige Frequenzen in den insgesamt 16 Memorykanälen abgespeichert werden.

Heißt aber auch, daß sich das Gerät nur innerhalb seiner Memorykanäle nutzen lässt und keinen durchstimmbaren Frequenzbereich wie z.B. div. Amateurfunkgeräte hat.

Sendeleistung 5W: Allein schon deshalb keine LEGALE Nutzung für z.B. PMR (lizenzfreier Bereich) im 446Mhz möglich. Maximal sind hier 0,5W (500 Milliwatt) erlaubt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend.

PMR-Nutzung: Nur mit extra dafür gefertigten und mit div. Konformitätsbescheinigungen legale Nutzung dieses Bereiches. Diese liegen dem Gerät jedoch nicht vor.

16 Kanäle im UHF Frequenzbereich

Ohne z.B. einem Frequenzzähler kann schwer bestimmt werden, WELCHE Mhz-Frequenzen in den einzelnen Retevis-Memorykanälen programmiert wurden.

Lt. Fragestellung kann mit dem Retevis-Gerät jedoch mit dem Audioline-PMR-15 Gerät auf dem 1. Kanal kommuniziert werden.

Heißt auf die Entfernung diagnostiziert, daß beim Retevis der 9. und 10. Kanal mit identischer Frequenz (Doppelbelegung zweier Speicher) belegt sind und diese dem 1. Kanal im 446 Mhz-Bereich des Audioline-PMR-Gerätes frequenzmäßig entsprechen.

Warum höre ich auf den anderen Frequenzen nichts?

Stellt sich die Frage, mit welchen Mhz-Frequenzen diese anderen Retevis-Memorykanäle belegt sind.

Was ohne z.B. besagten Frequenzzähler schwer beurteilbar ist.

Was keinesfalls einen Freibrief darstellt "wo man nichts hört, da ist auch kein Nutzer". Diese Frequenzen können sehr wohl von kommerziellen Nutzern legal belegt sein, welche jedoch nur sehr selten sprechen.

Legale Nutzungsmöglichkeiten des Retevis-Gerätes:

Nur innerhalb des 70cm Amateurfunkbereiches (430-439,999 Mhz) MIT entsprechender Amateurfunklizenz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Frequenzband#Frequenzen_und_Dienste_(Auswahl)

es sieht sehr danach aus dass die Geräte nicht zugelassen sind.

Der Frequenzbereich liegt weder 27 Mhz CB Funk, noch 40 MHz Modellflug, noch 2 Meter Amateurfunk. Was sich findet ist PMR für Betriebsfunk und KDR Kurzstreckenfunk (in Skandinavien) und 70 cm Amateurfunk.

Für den Amateurfunk brauchste aber Lizenz

Für Betriebsfunk sind diese Geräte zu Breitbandig


PowerAndy 
Fragesteller
 17.06.2018, 13:54

Ich kann ja auch mit meinen kleinen PMR Geräten kommunizieren.

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newcomer  17.06.2018, 14:09
@PowerAndy

schön dass du das kannst und solange du auf diesem Kanal bleibst wird es auch niemanden auffallen. Vom rechtlichen kann es aber als Scanner bezeichnet werden und da beginnen die Probleme

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shagdalbran  17.06.2018, 16:04
@PowerAndy

Du kannst auch als Arzt nur Pflaster aufkleben - dennoch brauchst du, um Arzt zu sein, eine Approbation.

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PowerAndy 
Fragesteller
 17.06.2018, 19:58
@shagdalbran

Sehr guter Vergleich... Mir fehlen echt die Worte - ohne Witz

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newcomer  17.06.2018, 14:04
@newcomer

das Problem ist hierbei dass du in der Lage wärest den BOS Funk

https://de.wikipedia.org/wiki/BOS-Funk#Bandlagen

abzuhören und da beginnt die Illegalität.

Wenn dieses Gerät auf weniger Frequenzbereich begrenzt wäre könnte es ggf ohne Lizenz auskommen. Da dieser Japaner aber sehr weit eingestellt werden kann hat es sicher in Dtschland keine Zulassung

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newcomer  17.06.2018, 14:05
@newcomer

https://de.wikipedia.org/wiki/Funkscanner

Anwendungen

Solche Geräte eignen sich zum Abhören einfach modulierteranaloger Signale. Häufig werden sie zur Suche nach aktiven Kanälen im Amateurfunk oder zum Abhören des Polizeifunks genutzt. Auch andere Signale wie z. B. von Wettersatelliten können mit einem Funkscanner empfangen werden und durch Programme am PC entschlüsselt werden. Seitens der Technik und der Hersteller gibt es bei diesen Geräten in der Regel keine Einschränkungen, die das Mithören des Funkverkehrs von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, des Militärs und anderer Sicherheitsdienste verhindern, obwohl dies abhängig vom Länderrecht illegal sein und bei Vorsatz strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

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PowerAndy 
Fragesteller
 17.06.2018, 14:10

Ich hab einen engen Verwandten, der Funkamateur ist und mir vor dem Kauf versicherte, dass es sich um Geräte handelt, die ich bedenkenlos nutzen kann.

Jetzt kommt dieser Vogel, der keine Ahnung hat um die Ecke und meint, ich dürfe sie nicht nutzen.

Ich möchte nochmals auf dem Aspekt eingehen, dass ich nie Funkverkehr hören kann. Wenn man ein 4 Meter Funkgerät einstellt, hört man sofort jemanden. Ich habe auf meinem Gerät noch nie jemand anderen gehört außer meinen Funkpartner.

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newcomer  17.06.2018, 14:13
@PowerAndy

hier geht es nicht darum was du gerade empfängst sondern dieses Gerät hat die Möglichkeit wenn du z.B. auf einem Berg stehst entsprechende Funkdienste abzuhören. Ob du das tatsächlich machst ist eine andere Sache. Trotzdem bleiben sie Illegal

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PowerAndy 
Fragesteller
 17.06.2018, 14:19
@newcomer

Soweit ich weiß, darf man hören, aber nicht senden. Wenn es irgendein Gerät in meinem Besitz GÄBE, das ich nicht verwenden dürfte

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newcomer  17.06.2018, 14:26
@PowerAndy

du kommst der Sache schon näher.
Falls du zufällig auf einen "BOS" Kanal kommst und hörst z.B. Polizeifunk ab darfste weder Inhalt für irgendwelche Zwecke benutzen noch darfste jemand anders darüber in Kenntniss setzen noch dass du überhaupt die Möglichkeit dazu hast. Ein reiner Scanner kann sowieso nicht senden.
Ich nehme mal ein "krasses" Beispiel wenn du da senden würdest.

Falls da gerade Meldung zwischen Polizeiauto von Zentrale kommt dass sie schnellstens wohin fahren sollten und durch dein Signal das nicht übertragen wird bekommste mächtig Ärger.
BOS Sprechfunk wird 24 Std aufgezeichnet und wenn da jemand unbefugter dazwischen funkt werden sie ihn ausfindig machen.

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Dein Bekannter wird wohl gar nicht so falsch liegen. 400-480MHz ist nicht für private Zwecke freigegeben. Es sind Funkdienste und Betriebsfunk, allesamt Melde- und Gebührenpflichtig. Die Gliederung kannst Du der beiliegenden Tabelle entnehmen.

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenzplan.pdf;jsessionid=4F14AE7A3EC560F935164B0E2076D878?__blob=publicationFile&v=11

Weitere Bestimmungen hier:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html

Gruß

Amateurfunk Lizenz erforderlich