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Reklamation von Schuhen...

gefragt von srm88srm88 am 12.06.2009 um 12:06 Uhr

Ich habe vor ca zehn tagen sandalen für den sommer gekauft. auf den sandalen sind etwas größere metallpailetten angebracht.. Nach dem ersten tragen ist am äusseren rand der sandale eine pailette abgegangen und nach etwa 3maligem tragen sind die pailetten an verschiedenen stellen abgefallen. Sie waren also nicht gut angebracht.

Habe ich das recht die sandalen zu reklamieren weil die sandalen nicht (qualitativ) gut verarbeitet worden sind? Die haben mich ca 40€ gekostet und für den preis hab ich mehr qualitative verarbeitung erwartet..

Würde mich über euren rat freuen.

Liebe gruß

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Schuhe x 3.086 Reklamation x 230 Mängel x 64

anonym
beantwortet von alphonso am 12. Juni 2009 12:07
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du könntest das sogar reklamieren, wenn sie nur 10 € gekostet hätten.


attione84
beantwortet von attione84 am 12. Juni 2009 12:06
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Natürlich kannst du sie Reklamieren.Lg


anonym
beantwortet von tergenna am 12. Juni 2009 12:07
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JA, ist ein Reklamationsgrund


Maryline
beantwortet von Maryline am 12. Juni 2009 12:10
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Ja klar, kannst du reklamieren! Hoffentlich hast du noch den Kassenbeleg oder einen von der Kontoabbuchung. Wenn nicht, auch egal. Gehe auf jeden Fall in den Laden, wo du gekauft hast und sage denen genau das, was du hier geschrieben hast. Die Inhaber schicken die Schuhe ein und haben selbst keinen Verlust dabei. Du hast ein Recht auf einwandfreie Ware!

Kommentar von Simple_avatar8smallsrm88 am 12. Juni 2009 12:13

Ja ich hab mir das mal angewöhnt die kassenzettel und belege von schuhen, kleidung elektro usw auf zu heben..

Die "marke" des produkts gibts mir ja leider keine garantie :-)


starlightmemory
beantwortet von starlightmemory am 12. Juni 2009 12:07
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versuchs einfach, denn normaler weise darf sowas net passieren


tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 12. Juni 2009 12:17
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Sofort mit Kassenzettel oder Abbuchungsbeleg reklamieren. Du kannst Nachbesserung (Reparatur), Minderung oder Wandlung verlangen. Da die normalen Schuhgeschäfte nichts reparieren, kommt also nur Preisminderung oder Wandlung (Rücktritt vom Kauf) in Betracht. Da die meisten Filialleiter keine Vollmacht haben, eigenmächtig Preisreduzierungen durchzuführen, wird man Dir den Kaufpreis erstatten.

Kommentar von Simple_avatar8smallsrm88 am 12. Juni 2009 12:27

Ich weis nicht ob es einen unterschied macht aber es war kein schuhgeschäft sondern ein bekleidungsgeschäft das auch schuhe verkauft.. Ich geh dann mal direkt heute dahin mal gucken ob die kooperieren^^

Dankeschön

Kommentar von Simple_avatar2smalltachyonbaby am 13. Juni 2009 00:26

Bitteschön, gern geschehen!


srm88
beantwortet von srm88 am 12. Juni 2009 12:11
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Wow das ging aber schnell :-)) Vielen lieben dank an alle, ich versuche es einfach mal.

Da gönnt mal sich einmal (zumindest für meine verhältnisse etwas) teure schuhe und dann passiert sowas..

An sonsten versuche ich es mal schriftlich direkt bei der verwaltung...

Versuchen kostet ja nix :-)

Danke nochmal

Kommentar von Simple_avatar8smallsrm88 am 12. Juni 2009 14:06

Hat reibungslos geklappt :-)


anonym
beantwortet von triops am 12. Juni 2009 12:08
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Du hast ein 14 Tage umtauschrecht. Aber nur bei Vorlage des Kassenzettels. Wenn du jedoch die 40 €uro wiederhaben möchtest, musst du auf die Kolanz des Verkäufers hoffen. Meistens ist es so das du dir für den Preis in dem Geschäft ein paar andere Schuhe aussuchen darfst.Viel Glück

Kommentar von alphonso am 12. Juni 2009 12:10

das 14-tägige "Umtauschrecht" hat mit einer Reklamation rein gar nichts zu tun.

Kommentar von Vicki am 14. Juni 2009 15:45

Das 14-Tage-Umtauschrecht besteht NUR bei Fernabsatz!!! Hierzu zählen nicht die Direktverkäufe, sondern AUSSCHLIEßLICH Internetkäufe und Katalogbestellungen!!!


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