Reicht eine Bescheinigung vom Arzt um Klausur nicht zu schreiben?
Also darauf steht, dass ich aufgrund einer akuten Krankheit für den tag prüfungsunfähig bin. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es ein Attest oder eine Bescheinigung ist. Was ist der Unterschied?
6 Antworten
Also ich denke das du die Prüfung nicht mitschreiben musst wenn da drauf steht das du Prüfungsunfähig bist. Aber im Notfall fragst du halt noch mal nach (E-Mail...) und sollte das nicht reichen sollte es wahrscheinlich kein Problem sein sich noch ein Zusätzliches Artest zu holen
alles gute
Abby
Ich glaub da gibt es keinen großen Unterschied. Wichtig ist nur das da draufsteht, dass du prüfungsunfähig bist. Bedenke aber das du dann in die Nachprüfung musst
Zitat aus Wikipedia zum Attest:
Ein Attest ( anhören ? / i; lateinisch attestatio, „Bescheinigung“, „Beglaubigung“) ist ein meist im medizinischen Bereich gebrauchtes Wort für eine Bescheinigung
Für die Schule reicht da normalerweise auch so eine formlose Begründung durch den Arzt.
Es ist aber eine "Kann-Bestimmung". Ich habe auch über 30 Jahre an einer bayrischen Schule unterrichtet. Bei einer Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit durch den Arzt, hätten wir das gelten lassen.
Wenn es um eine versäumte Abiturprüfung gegangen wäre, hätten wir wahrscheinlich auch ein Attest verlangt, eventuell sogar vom Amtsarzt.
Hier geht es aber nur um eine versäumte Klausur. Da macht man keinen solchen Aufstand.
Ich weiß nicht, wann das o.g. Gesetz erneuert wurde, aber wie ich eingangs schrieb "Gibt es Zweifel, greift das Gesetz"...ob und wem geglaubt wird, obliegt der Schule/Ausbildungsstätte.
Das kannst Du auch nicht leugnen
Hey!
Ein Attest ist schon Notwendig das du als Entschuldigt durchgehst! Bescheinigung sagt nur aus das du beim Arzt warst!
Justus
Hey also auf dem Zettel steht nicht dass es ein Attest ist. Es steht nur, dass ich prüfungsunfähig bin für den Tag.
Das reicht der Schule normalerweise. Bei einem Arbeitgeber wäre es etwas anderes.
Er schreibt ja, dass der Arzt auf dieser Bescheinigung eine Begründung angegeben hat. Dann hat es für die Schule die gleiche Bedeutung wie ein Attest.
(Das Wort "Attest" enthält übrigens kein "r".)
Das stimmt nicht in Bayern gilt folgendes:
In § 20 Bayerische Schulordnung (BaySchO) heißt es beispielsweise:
(2) Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen