Rechtsträger einer Schule?

5 Antworten

Hinsichtlich Betrieb und Organisation muss zwischen Schulträgerschaft und Rechtsträgerschaft unterschieden werden:

Die Schulträgerschaft betrifft die Verpflichtung zur Vorhaltung von Gebäuden und zum Tragen des sonstigen Sachaufwands für den Schulbetrieb. Sie liegt typischerweise bei den Gemeinden oder Landkreisen.

Die Rechtsträgerschaft betrifft dagegen die organisationsrechtliche Zugehörigkeit, welche sich nach der konkreten Organisationsform einer Schule richtet. In Thüringen etwa sind staatliche (nicht private) Schulen gem. § 13 I 2 ThürSchulG nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, sodass sie mangels eigener Rechtsfähigkeit organisationsrechtlich dem Bundesland Thüringen organisationsrechtlich zuzurechnen sind; in dem Fall wäre also das Land Thüringen der Rechtsträger, gegen den bspw. eine verwaltungsgerichtliche Klage zu richten wäre.

Schulträger ist im Regelfall die Stadt oder Gemeinde.

Träger der Berufsschulen ist im Regelfall der Landkreis.

Gilt natürlich nur für die öffentlichen Schulen, es gibt natürlich auch "private" Schulen, die von Vereinen, Kirchen und Firmen getragen werden.

Schulträger ist derjenige, der die Schulen unterhält und die Lernmittel bezahlt.

Die Lehrer (der öffentlichen Schulen) sind jedoch Landesbedienstete.

Also der Rechtsträger der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege hat den Schülern Dienstkleidung zur Verfügung zu stellen.

Rechtsträger ist das jeweilige Bundesland und derer ausführenden Behörden.

Rechtsträger einer öffentlichen Schule ist immer der Landkreis Abt. Bildung und Soziales.