Rechtslage bezüglich betreten von Baustellen und das Klettern auf Straßenlampen?

3 Antworten

Guten Tag!

Das Betreten von Baustellen wäre ein Hausfriedensbruch nach § 123 Abs. 1 StGB. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft. Allerdings wird die Tat nach § 123 Abs. 2 StGB nur auf Antrag verfolgt, ist somit ein absolutes Antragsdelikt. Wenn keiner einen Strafantrag stellt, werden die Strafverfolgungsbehörden auch nicht aktiv, den Sachverhalt zu ermitteln.

Klettern auf Straßenlampen ist, wenn sie nicht beschädigt werden, keine strafbare Handlung, aber möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit. Es darf nur in gekennzeichneten Bereichen geklettert werden, wozu Straßenlampen nicht gehören.

Denkbar wäre zudem der unerlaubte Gebrauch eines Kraftfahrzeuges nach § 248b Abs. 1 StGB mit dem Hinsetzen in den Bagger. Es ist dabei unerheblich, ob der Motor eines Kraftfahrzeuges in Gang gesetzt wird, oder nicht. Allerdings ist hier nicht anzunehmen, dass du mit dem Bagger fahren wolltest. Eine Strafbarkeit ist daher mangels einer solchen Absicht abzulehnen.

--> Stellt jemand einen Strafantrag, käme somit nur der Hausfriedensbruch nach § 123 Abs. 1 StGB in Betracht. Mit 16 Jahren wird man nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Im schlimmsten Fall wären, wenn die Tat nachgewiesen wird, nur Sozialstunden zu befürchten. Eine Verfahrenseinstellung ist ebenfalls wahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Die Laternen gehen wohl so durch. (Kleine Warnung am Rande: es gibt eine kleine Gemeinde in BW, da war das an Fasching gang und gäbe. Bis vor ein paar Jahren ein Junge mitsamt der Lampe umgefallen ist und sich und zwei weitere schwer verletzt hat.)

Bei den Baustellen ist es Hausfriedensbruch, wenn es der Eigentümer anzeigt. Die Gefahr ist hier, wenn Du auf ein Gebäude (oder, was gern genommen wird, auf den Kran) kletterst und jemand ruft Polizei und Feuerwehr, zahlst Du den Einsatz.

Hausfriedensbruch vielleicht.

Aber so ist das nix, wenn nix kaputt geht.