Rechtslage bei Tickets wo es einen 'Hauptkäufer' gibt?

1 Antwort

Ja mit der Aussage "ich komme mit" hast du ihr suggeriert, dass du Tickets benötigst, da du ja gerne mitkommen würdest.

Somit ja, du hast damit direkt einen Kaufvertrag mit deiner Freundin abgeschlossen.

Außerdem muss nicht dein Name auf den Ticket stehen. Du hast nämlich konkludiert deine Freundin eine Art Vertretungsmacht gegeben, für dich Tickets zu kaufen. Somit spielt es keine Rolle, dass ihr Name drauf steht. Die Tickets, waren von dir "bestellt" worden.

AllyMaze 
Fragesteller
 12.02.2024, 23:32

Okay, aber es gibt ja theoretisch die Möglichkeit die Tickets weiter zu verkaufen in einem fansale, wenn etwas dazwischen kommt. Das kann ich ja gar nicht machen, da es nicht über meinen Namen läuft. Es muss einem ja somit die Möglichkeit gegeben werden, das Ticket irgendwie weiter geben zu können. Die Frage ist nur wie das in dieser Situation aussieht.

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PrivateUserx  13.02.2024, 00:29
@AllyMaze

Also am Ende wäre das beste wenn du dich bis zum Konzert wieder versöhnst. Auch ihr zur Liebe. Aber rechtlich gestaltet es sich etwas schwierig hier.

Es ist so, dass du kein rechtlichen Anspruch hast, dass Geld zu erhalten „nur“ weil du nicht mehr mitwillst. Klar gesellschaftlich könnte sie dir das Geld zurück geben bzw falls sie jemand vor Ort findet die rein will, dann könnte sie von ihr Geld nehmen und es dir geben sodass du dein Geld hast und sie keinen Verlust erlitten hat.

Aber rein rechtlich bist du leider auf der Verlierer Seite.

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