Rechtsanspruch auf Einbringen von Beweismitteln?
Hat man im deutschen Recht als Ankläger (Zivilrecht) oder als Anzeigender (Strafrecht) einen Rechtsanspruch auf das Einbringen von Beweismitteln?
1 Antwort
Hat man im deutschen Recht als Ankläger (Zivilrecht)
Im Zivilrecht gibt es keinen Ankläger, nur einen Kläger. Er ist selbst dafür verantwortlich, seine Beweise vorzubringen.
oder als Anzeigender (Strafrecht) einen Rechtsanspruch auf das Einbringen von Beweismitteln?
Nein, Beweisanträge kann man nur als Nebenkläger stellen.