Beispiele oder Definitionen für Offentliches Recht und Privatrecht
Hey,
mir ist immer noch nicht ganz klar, wie ich das Öffentliche Recht nun vom Privatrecht unterscheiden kann... Ich hab das jetzt soweit verstanden, dass Öffentliches Recht meist zwingende Sachen sind(Strafrecht, Steuerrecht...) und immer etwas mit dem Staat zu tun haben!? Und, dass das Privatrecht verstehe ich eigentlich gar nicht:( Wer kann mir das erklären und anschaulich mit Beispielen darstellen? Dankeschön =)
4 Antworten
Ich probiere es mal mit einem Beispiel (die bekanntlich immer etwas hinken): Bekommt das Finanzamt von dir Geld und du zahlst nicht, wird öffentliches Recht durchgesetzt. Der Gerichtvollzieher kommt im Auftrag des Staates. Bekommt dein Kumpel von dir Geld und du zahlst nicht, muss er seine Forderung als privatrechtliche Forderung durchsetzen und den Gerichtsvollzieher selbst zahlen.
Öffentliches Recht regelt die Beziehung zwischen Bürgern und dem Staat, also in der regel ein Ober/Unterordnungsverhältnis, da der Staat besondere Rechte hat. Verfassungsrecht oder Verwaltungsvorschriften sind zb Öffentliches Recht. Privatrecht ist dann alles was das Verhältnis zwischen Privaten (egal ob Einzelpersonen oder Unternehmen etc) regelt, die sind dann "auf einer Ebene". Zum Biepsiel Handelsrecht oder das Bürgerliche Gesetzbuch wo zb geregelt ist wie Verträge zwischen 2 Personen zu Stande kommen.
Hier ist es auch gut beschrieben: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070923093937AAZWmdh
Im Öffentlichen Recht steht der Staat über dem Bürger, dieser ordnet sich unter. Der Staat verlangt etwas von dem Bürger.
Im Privatrecht stehen sich 2 gleichberechtigte Parteien gegenüber und streiten (meist ums Geld).
Kleine Anmerkung: öffentliches Recht oder UN-recht ?
Bürgerliches Empfinden und wohl die reale Situation:
Der Bürger ordnet sich nicht aufgrund von Bestimmungen der Allgemeinheit o.ä. unter, nicht freiwilig, nicht aus einsehbaren order gar verständlichen Gründen, nein, er wird amtlich passend niedergemacht - ist Bittsteller - ist Alles-...pflichtiger - wenn nötig wird er mit fadenscheinigsten Verlogenheiten in bester Qualität unverständlichster Amtssprache, mit Fallensteller-Methoden, mit Manipulation oder so vielen Schlechtigkeiten die man irgendwie aus irgendwelchen raren Gesetzgebungs-Hüten zum sog. Wohle der ALLGEMEINHEIT zieht an die Wand gespielt.
Und DER Kaugummi reißt NIE !
Dabei arbeiten dann alle Hand in Hand - der gesamte behelfsmäßig zusammen geschusterte und mittlerweile sich gänzlich verselbstständigte sog. Staats-Apperat - wie niedlich !
EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT für wen nur?.
DH!