Öffentliches Recht regelt die Beziehung zwischen Bürgern und dem Staat, also in der regel ein Ober/Unterordnungsverhältnis, da der Staat besondere Rechte hat. Verfassungsrecht oder Verwaltungsvorschriften sind zb Öffentliches Recht. Privatrecht ist dann alles was das Verhältnis zwischen Privaten (egal ob Einzelpersonen oder Unternehmen etc) regelt, die sind dann "auf einer Ebene". Zum Biepsiel Handelsrecht oder das Bürgerliche Gesetzbuch wo zb geregelt ist wie Verträge zwischen 2 Personen zu Stande kommen.

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