Rechte/Pflichten eines Gründungsmitglieds e.V.
Hallo,
ich hab da mal ne Frage.....
Bekannte wollen einen Verein gründen und benötigen insgesamt hierfür 7 Gründungsmitglieder. Ich soll eines davon sein. Mir stellt sich nun die Frage, ob es sich hier um eine reine Formsache (ohne Pflichten, Haftung etc.) handelt oder ein o.k. meinerseits irgendwelche Folgen nach sich zieht (außer in diesem Fall 50€Jahresbeitrag).
Kann mir irgendjemand hierzu fundierte Auskunft geben? Ich weiß nicht wer mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen kann und wie ich mich entscheiden soll. Eigentlich will ich ja diesem Verein nicht wirklich beitreten, möchte jedoch auch die Sache nicht zum scheitern bringen!
Danke für Euere Antwort!
Susa
3 Antworten
nur der Vorstand hat die Verantwortung. Normale Mitglieder nicht
Hallo Susa,
als Gründungsmitglied haftest Du nicht, es sei denn Du würdest auch dann auch Vorstandsmitglied.
Allerdings ist die Haftung eines Vorstands, der ehrenamtlich tätig ist oder lediglich geringfügig vergütet wird, gegenüber dem Verein und dessen Mitgliedern eingeschränkt. Sind dem Vorstand bei einem Fehlverhalten weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, hat ihn der Verein auch vor Inanspruchnahme durch Dritte zu bewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Stadtmüller
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Durch die Mitwirkung bei der Gründung eines Vereines wirst du Mitglied dieses Vereines. Dadurch treffen dich alle durch die Vereinssatzung bestimmten Rechte und Pflichten eines Mitgliedes dieses Vereines.
Ob man Gründungsmitglied ist oder dem Verein erst später beitritt, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf diese Rechte und Pflichten - es sei denn, die Satzung bestimmt ausdrücklich etwas anderes.