Rechte/Pflichten eines Gründungsmitglieds e.V.

3 Antworten

nur der Vorstand hat die Verantwortung. Normale Mitglieder nicht

Hallo Susa,

als Gründungsmitglied haftest Du nicht, es sei denn Du würdest auch dann auch Vorstandsmitglied.

Allerdings ist die Haftung eines Vorstands, der ehrenamtlich tätig ist oder lediglich geringfügig vergütet wird, gegenüber dem Verein und dessen Mitgliedern eingeschränkt. Sind dem Vorstand bei einem Fehlverhalten weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, hat ihn der Verein auch vor Inanspruchnahme durch Dritte zu bewahren.

Mit freundlichen Grüßen
Theo Stadtmüller

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Durch die Mitwirkung bei der Gründung eines Vereines wirst du Mitglied dieses Vereines. Dadurch treffen dich alle durch die Vereinssatzung bestimmten Rechte und Pflichten eines Mitgliedes dieses Vereines.

Ob man Gründungsmitglied ist oder dem Verein erst später beitritt, hat grundsätzlich keinen Einfluss auf diese Rechte und Pflichten - es sei denn, die Satzung bestimmt ausdrücklich etwas anderes.