Recht Flohmarkt, Käufer - Benehmen und Verkäufer-reagieren?

3 Antworten

Gekauft wie gesehen und ggf ausprobiert. Flohmarkt ist nun mal ein Gebrauchtmarkt.

Ggf freundlich aber deutlich sagen: Sie belästigen mich und vertreiben meine Kunden. Wenn Sie jetzt nicht gehen, rufe ich die Polizei!

Und dann demonstrativ zum Handy greifen. Für den nächsten Markt sicherheitshalber die Nummer vom örtlich zuständigen Revier speichern und vorher beim Betreiber auf einen notorischen Störenfried hinweisen, wenn die rumgehen wegen der Standgebühren. Der Betreiber darf dem Störenfried nämlich einen Platzverweis erteilen. Also auch die Nummer des Betreibers im Handy parat haben.


Still  19.04.2019, 21:28

Sehr gewagtes Vorgehen. Ob der Flohmarktbetreiber auch das Recht auf der Verkehrsfläche hat? Meistens gehören die Märkte der Stadt und sind nur angemietet. Wer soll mir als Bürger verbieten, mich dort aufzuhalten?

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Dea2010  20.04.2019, 04:56
@Still

Der Mieter einer Fläche hat in dem Moment das Hausrecht und darf einen Störenfried des Platzes verweisen. Alternativ macht das die gerufene Polizei.

Störenfried ist hier eine Person, die das Betreiben eines Geschäftes nachhaltig behindert, sei es durch auffälliges Verhalten, Trunkenheit, Randale oder ähnlichem.

Selber als Standbetreiber auf einem Flohmarkt mehrfach mitbekommen. Der hiesige Betreiber ist da wenig duldsam, wenn Besucher sich absolut nicht benehmen können und auf eine kurze Ansage hin nicht "bessern".

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Still  20.04.2019, 05:35
@Dea2010

In Bonn findet er Flohmarkt in einem großen Park statt; den hat der Betreiber sicherlich nicht exklusiv gemietet. Ich darf mich dort also aufhalten, wie ich es für richtig halte.

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Dea2010  20.04.2019, 13:01
@Still

Dann wird halt statt des Betreibers die Streife gerufen.

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Flohmarkt bedeutet nicht: ich verkaufe meinen Kunden Schrott...

Was wäre jetzt so dramatisch gewesen das Geld zu erstatten? Oder konnte er die Luftpumpe testen und sie war heil? Auch auf einem Flohmarkt gehe ich davon aus, dass die Sachen funktionieren. Nur wenn die Gewährleistung explizit ausgeschlossen wurde, dann musst du kein Geld erstatten. Hast du dem Käufer gesagt: ich schließe die Gewährleistung aus? Falls nicht: dann ist er völlig im Recht und du hast das Ding zurück zu nehmen, zu reparieren, umzutauschen...

https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/privatverkauf-auf-dem-flohmarkt-wie-steht-es-um-das-gewaehrleistungsrecht/


Dea2010  20.04.2019, 05:01

Eine handbetriebene Luftpumpe kann man vor Ort kurz testen. Da dann danach auf Gewährleistung zu bestehen halte ich für gewagt.

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FrauTrollblume 
Fragesteller
 25.04.2019, 23:13
@Dea2010

genau, Eine Luftpupme für fahrad. er ist ein monat danach zu mir gekommen.

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Kessie1  26.04.2019, 06:12
@FrauTrollblume
er ist ein monat danach zu mir gekommen.

Solche Infos wären in der Frage hilfreich gewesen!

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in Zukunft evtl. vorher die Sachen auf Funktion prüfen.