Recht auf Ermäßigung durch Schwerbehindertenausweis?
Ich war mit einem Freund in einem kleinen Kino in Berlin.
Er hat aufgrund einer Epilepsie und Halbseiten Lähmung einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem hat er das Recht in allen Kultureinrichtungen ermäßigt reinzukommen bzw. seine Begleitperson.
Doch das erste mal wurde das abgelehnt. Begründung: er wäre ja nicht pflegebedürftig und könnte theoretisch allein ins Kino.
Ich habe das noch nie erlebt und finde es auch zutiefst befremdlich.
Ist das denn eigentlich rechtens? Schließlich hat er doch faktisch das Recht darauf, oder? Und wie findet ihr das allgemein?
4 Antworten
Ich war mit einem Freund in einem kleinen Kino in Berlin
ist das eine kulturelle Einrichtung? nein
das obliegt dem Inhaber er muss keine Ermäßigung gewähren
Ich nehme stark an, dass die Ermäßigung nur für Einrichtungen der Stadt bzw. des Landes Berlin gilt, nicht jedoch für solche in privater Hand. Falls die Annahme zutrifft, wäre der Kinobetreiber im Recht.
Allgemein finde ich die Vertragsfreiheit richtig und wichtig.
Dieses Recht auf Ermäßigung gibt es nicht. Das Merkzeichen B, was er vermutlich hat, berechtigt ihn lediglich dazu im öffentlichen Nahverkehr jemanden mitzunehmen, der kostenlos fährt. Ermäßigungen in allen anderen Einrichtungen sind reine Kulanz der Betreiber.
Das ist allein Sache des Veranstalters. Meine Empfehlung: Suche auf Google nach dem Betreiber. Auf der Ergebnisseite werden Rezensionen angezeigt. Dort kannst Du den Betreiber entsprechend bewerten.