Rechnungskauf für Arbeitsschuhe?

4 Antworten

Wenn die Rechnung auf Deinen Namen läuft - statt auf den AG dann kann die Firma diese nicht als Betriebsausgaben absetzen und auch keine Vorsteuer ziehen.

In der Praxis wird das zwar oft gemacht, aber bei der nächsten Steuerprüfung fliegen die Belege raus und dann ist das Geschrei groß.

Ein AG der sich auskennt und seine Buchhaltung im Griff hat wird das sicher nicht machen. In kleineren Firmen interessiert das keinen und man "macht einfach". Bis halt irgend wann der Betriebsprüfer in der Tür steht und nachschauen will


AC2021 
Fragesteller
 28.07.2021, 19:30

Dann eben "Oldschool" mit Bargeld. Nix Bestellung mit Paypal und Co. Traurig in 2021. Danke

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Highlands  29.07.2021, 08:45
@AC2021

Du kannst schon mit PayPal bestellen, aber die Rechnung muss halt auf die Firma ausgestellt werden. Das war schon immer so dass man nur Vorsteuer ziehen kann wenn der Beleg korrekt ist.

Sonst wäre dem Beschiss Tür und Tor geöffnet

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Das, wozu der AG verpflichtet ist zu bezahlen und auch sonstige Kleinigkeiten müssen nicht auf der Rechnung dessen Anschrift haben.

Bei uns ist das so geregelt, das der AN Rechnungen oder Kassenzettel beim AG abgibt und das Geld bar zurück bekommt. Für den Erhalt quittiert der AN.

Gehen sollte es trotzdem, da der AG ja die Erstattung an dich quittieren muss.

Vorteilhafter wäre natürlich, wenn man gleich über den AG bestellen könnte.

Die Buchhaltung kann es dir bar aus der Kasse geben und selbst einen Beleg erstellen oder du gibst als Rechnungsanschrift die Firma an, dafür kann man Liefer- und Rechnungsanschrift in den Bestellungen ja getrennt voneinander festlegen.