Rebuy Garantie bei eingebranntem Display?

1 Antwort

Nutze die gesetzliche Sachmängelhaftung, nicht die privatwirtschaftliche Garantie. Bei der Sachmängelhaftung gibt es nahezu keine Unterschiede im Vergleich zum Kauf bei Neuware.

Über Einschränkungen in der Nutzbarkeit muss der gewerbliche Verkäufer bei Gebrauchtware detailliert vor Kauf informieren. Hat er das nicht gemacht oder steht das nicht in der Liste der Einschränkungen, muss das Feature "altersgerecht" zur Verfügung stehen. Im ersten Jahr nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Verkäufer.

https://www.it-recht-kanzlei.de/gebraucht-mangelhaft-kaufrecht-2022.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung