PV Anlage nachträglich auf Kleinunternehmer umstellen?

4 Antworten

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Zunächst kommt es einmal darauf an, ob die Kleingewerbe-Regelung freiwillig gewählt wurde. Wenn ja, dann ist man mindestens 5 Jahre daran gebunden. Vorher geht nichts. Für den Wechsel (Voraussetzungen sind erfüllt, davon gehen wir aus) genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Möglich ist der Wechsel immer nur zum Jahrenswechsel. 

Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Du willst Dir Arbeit bei der Einkommensteuererklärung sparen.

Grundsätzlich müssen natürlich auch Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Sie ist wesentlich einfacher als für Regelbesteuerer. Oft verzichten die Finanzämter aber auch auf die Umsatzsteuererklärung.

Solange Du Strom an die Stadtwerke bzw. einen anderen Abnehmer verkaufst handelst Du gewerblich. Das hat zur Folge dass Du jährlich eine Einnahmeüberschussrechnung und eine Einkommensteuererklärung abgeben musst.

Wenn Du die Regelbesteuerung für mindestens fünf Kalenderjahre angewendet hast dann kannst Du relativ problemlos ab dem 1. Januar die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das muss natürlich dann vor allem auch der Käufer Deines Stroms wissen. Wahrscheinlich rechnet er ja sogar mit Gutschrift ab.

Du musst die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt nicht beantragen. Es ist aber meiner Meinung nach sinnvoll, das Finanzamt darüber zeitnah in Kenntnis zu setzen.

Wechselfreund 
Fragesteller
 23.08.2020, 15:40

Danke für die sehr informative Antwort! Nur eine Nachfrage: An irgendeine staatliche Stelle muss ich doch den von mir gewünschten Wechsel mitteilen?

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Helefant  23.08.2020, 17:00
@Wechselfreund

Ich kann mir nicht vorstellen dass die Bundesnetzagentur das wissen will. Aber wirklich wissen tu ich das nicht.

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Sie müssen das Gewerbe beim örtlichen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt ummelden, also dort, wo Sie Ihr Gewerbe auch angemeldet haben. Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.

meine google skills, over 9000

Wechselfreund 
Fragesteller
 23.08.2020, 14:10

Danke für die turboschnelle Antwort!

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Wechselfreund 
Fragesteller
 23.08.2020, 14:13
@Jujustarkinmir

Naja, ich hatte gehofft, hier direkt von Betroffenen spezifische Auskunft zu bekommen, evtl. mit eigenen Erfahrungen.

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tinalisatina  23.08.2020, 14:44

Äh, sorry, das ist Quatsch. War das wirklich in google zu finden?

Das Gewerbeamt unterscheidet nicht nach Kleingewerbe oder "Normalgewerbe", das ist ausschließlich eine Sache, die das Finanzamt betrifft.

Und weil man ein Kleingewerbe nicht anmelden kann beim Gewerbeamt, kann man es auch nicht ummelden.

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Jujustarkinmir  23.08.2020, 14:45
@tinalisatina

spuckt google aus, wenn du eingibst

unternehmen auf kleinunternehmen ändern

oder umschreiben, ka, ergänzt er dir

ups, ne jetzt hat er das gemacht^^

Für den Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung genügt eine Mitteilung ans Finanzamt. Bestimmte Formvorschriften gibt es nicht. Sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung erfüllt sind, hat das Finanzamt normalerweise keine Einwände gegen den Wechsel der Besteuerungsform.

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war falsch, mach das hier^^

Für den Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung genügt eine Mitteilung ans Finanzamt. Bestimmte Formvorschriften gibt es nicht. Sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung erfüllt sind, hat das Finanzamt normalerweise keine Einwände gegen den Wechsel der Besteuerungsform.

tinalisatina  23.08.2020, 14:50

Jetzt bin ich bei Dir.

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Jujustarkinmir  23.08.2020, 14:51
@tinalisatina

mhm, nähe zu netten frauen macht mich ganz wuschig

aber wahrscheinlich heißt du bernd, bist 60 und hausmeister^^

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tinalisatina  23.08.2020, 15:17
@Jujustarkinmir

Nein, kein Hausmeister. Allerdings steh ich auch nicht auf Männer. Aber den wuschigen Abend gönn ich natürlich von Herzen.

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