Punktabzug beim Springreiterwettbewerb wegen gefallener Stange?

4 Antworten

Hallo @einhornfeee! :)

Ja, wenn die Stange beim Springreiter-Wettbewerb fällt, gibt das leider Straffehler, da es praktisch einem E-Springen gleicht, nur vereinfachter und mit dem Schwerpunkt auf den Reiter gerichtet, das heißt, es wird beurteilt, wie du mit gewissen Situationen umgehst, etc. Praktisch gesehen ist es nichts weiter, als ein Reiterwettbewerb mit Schwerpunkt Springen. 

Ich hoffe, ich konnte helfen! :)

Das ist der Sinn eines Wettbewerbes, dass man den Parcour fehlerfrei  meistert, und wenn nicht, dann gibt es Abzüge.

Im Springreiterwettbewerb gem. WBO werden Hindernisfehler und Ungehorsam nicht mit den Abzügen für Wettbewerbe und Prüfungen ab Klasse E bestraft. Sie fließen jedoch in die Wertnote mit ein.

Soll heißen: Wenn das Pferd die Beine einfach mal hängen lässt ohne, dass der Reiter "Schuld" daran hat, so wird es die Note weniger beeinflussen, als wenn das Pferd vom Reiter z.B. mit der Handeinwirkung am korrekten Springen gehindert wird.

Aber die Abzüge 0,5 für Hindernisfehler, 0,5 für erste und 1,0 bzw. 2,0 für die 2. Verweigerung werden so nicht angewendet. 3. Ungehorsam bzw. Sturz führen aber zum Ausschluss.

Hallöchen, ja es gibt Abzüge.  So weit ich mich erinnern kann in so niedrigen Klassen 0.4, welches später auf 0.5 erhöht wird. Aber es kann sein, dass es sich geändert hat. Ansonsten 0.5