PS5 Karton auf Ebay für 500€ verkauft er droht mir mit Anzeige?

12 Antworten

Und dir eine genaue Antwort geben zu können wäre es hilfreich den genauen Wortlaut im Text zu kennen. Ohne diese Information kann man wirklich davon ausgehen dass hier eine Betrugsabsicht dahinter steht, da du zur Täuschung geeignete Angaben gemacht hast wie es im UWG Paragraph 5 zu lesen ist.

http://m.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/werbung_und_wettbewerb/unlauterer_wettbewerb/geschaeftliche_handlungen/irrefuehrende_handlungen/

in jedem Fall bist du zur Rückerstattung verpflichtet.

Woher ich das weiß:Recherche

Naja, mal ganz ehrlich, diese Anzeige oder dieses Angebot hast du doch nur aufgegeben, weil du drauf gesetzt hast, dass irgendein geiziger Idiot deinen Hinweis überliest.

Jetzt kommt es natürlich darauf an wie und wo du den Hinweis tatsächlich untergebracht hast. Wenn er tatsächlich repräsentativ in der Überschrift und im Text zu finden war, so dass man ihn nicht leicht überlesen hat, dann solltest du zumindest strafrechtlich raus sein, zumindest aus dem groben. Hast du irgendwo in Schriftgröße 5 ganz unten drunter einen winzigen Vermerk gemacht, wo auch niemand ihn mehr wirklich erwartet, sehen deine Karten schon deutlich schlechter aus. Der Aspekt, dass du einen leeren Karton eines sehr gefragten Produktes zu einem absurd horrenden Preis anbietest, lässt natürlich schon den Gedanken zu, dass es ziemlich eindeutig ein Betrugsversuch sein sollte. Also zu sicher wäre ich mir an deiner Stelle nicht.

Ein anderer Aspekt ist, dass der Käufer durchaus realistische Möglichkeiten hat von dem Handel zurück zu treten und du ihm das Geld zurück erstatten musst. Ich komm nicht auf den Fachbegriff, aber es zielt darauf ab, dass es ganz offensichtlich ist, dass der Käufer für den gezahlten Preis ein anderes Produkt – nämlich die Konsole und nicht den Karton – kaufen wollte. Das wird dann als fehlerhafte Handel gewertet und muss zurück abgewickelt werden.

Aber mal ehrlich, wie kommst du auf so eine schwachsinnige Idee sowas zu veranstalten?! Das ist doch absolut 100-prozentig klar, dass der Ärger blüht, wenn du so einen Schwachsinn veranstaltest… 🙄

Ich empfehle dir ganz dringend das Geld zurück zu erstatten, damit du noch eine geringe Chance hast ohne weiteren Ärger daraus zu kommen. Denn wenn er jetzt juristisch gegen dich vorgeht, halte ich die Chancen für überschaubar, dass dein Gegenüber eindeutig verliert – das hieße, dass dir mindestens anteilig die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung zufallen.

Der Käufer kann versuchen Dir Betrug nachzuweisen, weil Du es darauf angelegt hast, dass jemand meint den Inhalt mitzukaufen. Das wird dann ein Richter entscheiden. Darüber hinaus kommt Wucher in Betracht, da eine Verpackung für 500 € weit weg von einem realistischen Preis ist.

Ich habe selbst eine PS5 und gesehen, dass tatsächlich Leute mehrere hundert Euro für die Kartons ausgeben. Ich vermute auch, dass die die Beschreibungen nicht richtig gelesen haben.

Wenns im Titel und in der Beschreibung deutlich steht, dann bist du im Recht. Ich hätte da schon während der Auktion definitiv Beweise gesammelt, weil davon auszugehen ist, dass ein Käufer der 500€ bezahlt das vercheckt hat. Dann kann er dich ruhig anzeigen, du kannst ja beweisen, dass du nur den Karton verkauft hast.

Den einzigen Ausweg den ich für den Käufer sehe ist §291 StGB, da dein Preis offensichtlich Wucher ist. Allerdings sehe ich weder eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche beim Käufer, also ich würde es drauf anlegen wenn ich du wäre.

Auch §263 schließe ich eigentlich aus, da

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Du keine Vorspielung falscher Tatsachen oder Unterdrückung wahrer Tatsachen begangen hast. Der Käufer war einfach zu faul richtig zu lesen.

Edit: Ich bin allerdings kein Jurist, das ist nur meine Interpretation als Laie!

verreisterNutzer  22.11.2020, 21:24

Ja, der Richter wird das wahrscheinlich auch so sehen. Aber ganz ehrlich, man könnte auch mit Sammlerstück ankommen. Aber für mich ist das ethisch ganz klar, Geld zurück. Sache ade

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BIOwarFIRE  24.11.2020, 22:03
@verreisterNutzer

der Richter wird es garantiert nicht so sehen :)

Aber die Rechtsauffassung der Community ist in weiten Teilen eh vollkommen an der Realtität vorbei:)

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Zatarong  22.11.2020, 21:30

Hier noch der Fall eines anderen Artikels:

https://www.pcgameshardware.de/Recht-Thema-241308/Specials/Leere-OVP-bei-Ebay-ersteigert-Originalverpackung-1114296/

"Notwendige Tatbestandsvoraussetzung ist jedoch, dass der Verkäufer arglistig getäuscht hat. Der Täuschende muss demnach beim Getäuschten einen Irrtum hervorrufen, aufrechterhalten oder bestärken, indem er falsche Tatsachen vorspiegelt bzw. wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt."

Das wird im Ernstfall im Ermessen des Richters liegen. Je eindeutiger es war, dass es sich nur um die Packung handelt (z.B. Packung im Titel und nur Bilder von der leeren Verpackung), desto besser sind deine Chancen.

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Comp4ny  22.11.2020, 21:35
Allerdings sehe ich weder eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche beim Käufer,

Das wäre aber nicht das Problem des Käufers, wenn der quasi "zu dumm" ist im WWW Geschäfte abzuschließen oder von eigenen Fehlern abzulenken.

Sehe es aber auch wie du, ich würde es drauf ankommen lassen.

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