Prüfer IHK

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Es gibt eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € pro (angefangener) Stunde. Zuzüglich eventuell angefallener Fahrtkosten oder Verpflegungsmehraufwand.

eine aufwandsentschädigung, also ein tagesgeld (für verpflegung) und fahrtkostenerstattung, aber kein entgelt im sinne von steuer- oder sozialveresicherungsrecht.

Nicht so viel, dass es sich lohnen würde...

Es ist eine Ehre als Lehrer, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber maßgeblich an der Ausbildung und an der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses teilhaben zu können.

entschädigt ja, geld ansich nein, dafür steht das ehrenamtlich

Sie bekommen eine Aufwandsentschädigung. Aber ansonsten heisst ehrenamtlich immer ohne Entgelt!