Privatgrundstück?

5 Antworten

Die können direkt die Polizei rufen.

Welche Konsequenzen sich daraus ergeben können, ist schlecht abzuschätzen.

Solange nirgendwo steht, dass es sich eindeutig um Privat/Firmengrundstück handelt, dürft ihr euch dort erstmal aufhalten. Sobald sie euch aber das erste mal sagen, dass ihr dort nicht sein dürft, habt ihr euch daran zu halten. Klar können sie direkt die Polizei rufen, aber die wird euren Standpunkt durchaus verstehen.

LG Joel

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfolgreich den Master of Law abgeschlossen.

Wenn es keine eindeutigen Schilder gibt, und nur ein geringer Teil eingezäunt ( juristischer Ausdruck ´befriedet´ ) ist, dann begeht ihr keinen Hausfriedensbruch.

Etwas anderes ist es, wenn es offensichtlich ist, dass es ein fremdes Grundstück ist, und Fremde ohne Erlaubnis dort nichts zu suchen haben. Also wenn ein durchschnittlich Intelligenter dies erkennt oder erkennen könnte.

Wenn da jemand zu Fuß auf euch zukommt, dann seht zu das ihr mit euren Fahrrädern verschwindet. Aber ohne zu provozieren und ohne Panik. Denn ihr wollt nicht stürzen, und euch oder eure Räder kaputt fahren.

In Deutschland gilt das allgemeine Betretungsrecht, das heißt jedermann darf zur Zwecke der ERholung die freie Natur genießen auf GEEIGNETEN Wegen, das gilt für Radfahrer, Fussgänger und Reiter.

Was viele nicht wissen, als Radfahrer bist du immer bei Bauer Ewald zu besuch, weil auch Wälder und Felder haben einen Besitzer.

Es ist sogar verboten Wälder und Felder einzuzäunen.

Das ganze ist ein Betriebsgelände wo motorsierter Verkehr stattfindet mit hohem Gefahrenpotential. Die Betretung des GElände ist deswegen verboten.

Solange das Gelände frei zugänglich ist und ihr euch ganz normal verhaltet, sehe ich kein Problem. Gegebenenfalls müsstet ihr bei Ansprache das Gelände verlassen