Privatgrundstück?
Und zwar habe ich letztens eher zufällig mit einem Freund beim Mountainbiken so eine Art Baggersee entdeckt. Wir sind über eine Wiese gefahren und irgendwann standen wir vor dem See. Jetzt ist es so, dass es mehrere Eingänge gibt, manche sind verschlossen und Teile sind umzäunt (aber nur ein kleiner Teil). Es steht nirgends ein Schild, dass das Betreten verboten ist oder so, es scheint so eine Art „Firmengelände“ zu sein. Es gibt nur paar Verkehrsschilder wie Geschwindigkeitsbegrenzung und das Grubenfahrzeuge immer Vorfahrt haben. Wenn wir uns dort aufhalten, und die es nicht wollen, können die direkt die Polizei oder so rufen oder müssen es zumindest einmal sagen, dass wir den ihr Grundstück verlassen sollen? Wir sind ja nichtmal sicher, ob es verboten ist, da dies auch ein super weg ist um von einem in den nächsten Ort zu kommen :D
5 Antworten
Die können direkt die Polizei rufen.
Welche Konsequenzen sich daraus ergeben können, ist schlecht abzuschätzen.
Solange nirgendwo steht, dass es sich eindeutig um Privat/Firmengrundstück handelt, dürft ihr euch dort erstmal aufhalten. Sobald sie euch aber das erste mal sagen, dass ihr dort nicht sein dürft, habt ihr euch daran zu halten. Klar können sie direkt die Polizei rufen, aber die wird euren Standpunkt durchaus verstehen.
LG Joel
Wenn es keine eindeutigen Schilder gibt, und nur ein geringer Teil eingezäunt ( juristischer Ausdruck ´befriedet´ ) ist, dann begeht ihr keinen Hausfriedensbruch.
Etwas anderes ist es, wenn es offensichtlich ist, dass es ein fremdes Grundstück ist, und Fremde ohne Erlaubnis dort nichts zu suchen haben. Also wenn ein durchschnittlich Intelligenter dies erkennt oder erkennen könnte.
Wenn da jemand zu Fuß auf euch zukommt, dann seht zu das ihr mit euren Fahrrädern verschwindet. Aber ohne zu provozieren und ohne Panik. Denn ihr wollt nicht stürzen, und euch oder eure Räder kaputt fahren.
In Deutschland gilt das allgemeine Betretungsrecht, das heißt jedermann darf zur Zwecke der ERholung die freie Natur genießen auf GEEIGNETEN Wegen, das gilt für Radfahrer, Fussgänger und Reiter.
Was viele nicht wissen, als Radfahrer bist du immer bei Bauer Ewald zu besuch, weil auch Wälder und Felder haben einen Besitzer.
Es ist sogar verboten Wälder und Felder einzuzäunen.
Das ganze ist ein Betriebsgelände wo motorsierter Verkehr stattfindet mit hohem Gefahrenpotential. Die Betretung des GElände ist deswegen verboten.
Solange das Gelände frei zugänglich ist und ihr euch ganz normal verhaltet, sehe ich kein Problem. Gegebenenfalls müsstet ihr bei Ansprache das Gelände verlassen