Privater Handyverkauf - muss ich für nachträglich eingetretenen Schaden aufkommen?

9 Antworten

Du hättest Dich erst gar nicht auf den Deal einlassen sollen.

Gebrauchte Geräte halten nun mal nicht immer lange und Du bist kein Händler.

Schreib der Tante, dass Du schon mehr als nur kulant warst und keinerlei Haftung für das Handy übernimmst und auch nicht übernehmen wolltest.

Pech gehalbt.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Mimi92P 
Fragesteller
 10.02.2017, 10:11

Danke für die Antwort! Durch die Bestätigung der ganzen Antworten hier werde ich es genau so machen. Und: Ja, ich habe eine Rechtschutzversicherung, von daher sollte ich wohl keine Angst haben müssen, oder? Ich bin nur eigentlich ein friedliebender Mensch ;)

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Menuett  10.02.2017, 11:04
@Mimi92P

Gng, warum hast du da nicht zuerst angerufen?

Die haben eigentlich alle Hotlines für solche Fragen.

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Junge du hättest nichtmals den anderen akku bezahlen müssen, da es ein gebrauchtes handy ist und dabei nunmal solche risiken beim kauf mit einberrechnet werden müssen. Frag sie mal ob sie einen original apple akku einbauen lassen hat. Theoretisch müsstest du dich gar nicht mehr bei der ollen melden. Kannst ihr ja mal sagen dass man den akku nur bis 90% laden soll und niemals unter 20% kommen lassen sollte. Ebenso wenn möglich das handy nachts ausschalten. Wenn man die punkte einhält hat der akku eine sehr lange lebenszeit

nein, ich würde an deiner stelle da gar nichts mehr tun

wenn sie etwas will, soll sie klagen

damit kommt die nicht durch, sie wird gar nicht erst klagen, weil sie dafür in vorleistung gehen muss

Also die Freundin hat das Handy ja nicht von Dir sondern von ihrer Freundin... soll sie die doch anzeigen.

Des weiteren...wenn Du es nicht gerade über Ebay verkauft hast, (halbes Jahr Gewährleistung auch für einen privaten Verkäufer, wenn man die Haftung nicht ausdrücklich ausschließt), hast Du kein Problem.

Aber selbst wenn.... Wenn Du diesen Fehler verschwiegen hast, dann ist das Betrug.. der Teufel soll Dich holen.

Wenn nicht... niemand wird für so ein altes Handy einen Anwalt einschalten.

Es wird bei Drohungen bleiben.

An Diner stelle würde ich keine weiteren Kosten begleichen. Der Privatkauf bringt gewisse Risiken mit sich. Wenn der Käufer eine Gewährleistung haben möchte, so soll er demnächst bei einem Händler kaufen. Du warst scheinbar schon kulant und hast einen Akku (Verschleißteil) auf Deine Rechnung täuschen lassen und eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sehr nett von Dir aber absolut unnötig gewesen. Rein rechtlich könntest Du maximal dann belangt werden, wenn Du wissentlich Mängel beim Verkauf verschwiegen hast, da dies dem Tatbestand der Täuschung gleicht. Sollte dem nicht so sein, Lehn Dich zurück und genieß Dein Leben.

Mimi92P 
Fragesteller
 10.02.2017, 07:30

Dankeschön für die Info! Wie gesagt ich war immer zufrieden mit dem Gerät, wollte es aber nicht sinnlos Zuhause rumliegen lassen, da ich ja ein Neues hatte und somit keinen Bedarf hatte. Und ja, ich dachte auch, dass ich mit meiner (mMn sehr kulanten) Aktion mit den 100€ (was ca. 1/3 des Gerätepreises entsprach) einfach meine Ruhe habe. Ich habe keine Lust mich wochenlang wegen so etwas herumzuärgern...aber wieder etwas gelernt für die Zukunft...

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