prank verboten oder erlaubt?

4 Antworten

Strafbar nicht, aber du verschwendest die Zeit von seriösen Käufern. Auf ebay treiben sich schon genug Trolle umher ohne ernsthafte Kaufabsicht. Und es ist weder lustig noch bietet es irgendeinen Mehrwert.
Denkst du der andere kann dann mit dir darüber lachen uns sagt: "haha was 1 nices prank, brudi - gg" ?!
Ich hoffe, du ziehst das durch, und wirst permanent gebannt.

hooboman123 
Fragesteller
 01.02.2024, 12:59

danke

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Zunächst einmal wird dir das niemand glauben, zum anderen kann dich jede Person in Regress ziehen und verklagen. (Zivilrechtlich)

Dabei gilt auch zu prüfen, ob du dich eventuell selbst strafbar gemacht hast nebst zivilrechtlicher Ansprüche.

So müsstest du für den entstandenen Schaden und vermutlich auch Anwalts/- und Gerichtskosten tragen. Beispiele hierfür:

  • Anwaltskosten (Dein Anwalt / der vom Gegenpart bzw. Kläger)
  • Verfahrenskosten
  • Fahrtkosten
  • Schadensersatz für entstandenen Schaden z. B. am Reifen (Material, Werkstattkosten)
  • Schadensersatz für Ersatzwagen / Leihwagen
  • Schadensersatz für Dinge, die aufgrund des Schadens nicht mehr erledigt werden konnten (z. B. Fristsachen, die der Kläger nicht erledigen konnte durch dein Verhalten, können auch auf dich abgewälzt werden)

Da kann sehr sehr teuer werden!

hooboman123 
Fragesteller
 01.02.2024, 12:55

aber ich selber hab ja garnichts gemacht eigentlich er hat ja eigenwillig zb den reifen aufgeschlitzt

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broti0790  01.02.2024, 12:57
@hooboman123

Ja, weil du ihn dazu verleitet hast, bzw. ihn getäuscht hast. Und das ist sowohl strafbar als auch kannst und wirst du dafür aufkommen müssen.

Du hast ja bewusst vorgetäuscht und dir ist klar, dass die Person einen Schaden verursachen kann dadurch. Du hast dies billigend in Kauf genommen.

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Verboten ist es nicht. aber auch genausowenig lustig wie verboten.

Arglistige Täuschung ist verboten.