Post hat Einschreiben zu spaet ausgetragen.

4 Antworten

Nein, es ist nicht Deine Schuld. Im Ernstfall reicht tatsächlich der Einlieferungsbeleg.

Eine kleine Frage: Hat es sich um eine Postfach-Anschrift gehandelt? Falls ja, könnte es auch sein, dass der sogenannte "Postbevollmächtigte" das Postfach mitsamt dem Rückschein nicht täglich leert ... aber auch das ist schließlich nicht Deine Schuld.

Nun gehen wir mal davon aus, dass der Postbote den Empfänger nicht Zuhause angetroffen hat und dem eine Benachrichtigung über die Möglichkeit der Abholung in den Briefkasten geworfen hat. Dieser hat dann einige Tage Zeit, das Einschreiben beim Postamt abzuholen. Du solltest Dir da nicht so einen Kopf machen, denn Du wirst ja den Einlieferungsschein noch haben. Auch wird die Post den vergeblichen Zustellversuch vermerkt haben. Du hast den Brief pünktlich abgesandt und kannst das auch belegen.

wenn es (§) hart auf hart geht, genügt dein einlieferbeleg mit datum vom 8.5. für deine fristwahrnehmung. ein postweg von 8 Tagen ist dir nicht schuldhaft zuzurechnen

Einschreiben dauern meistens länger als ganz normale Briefe. Aber um die Frist zu wahren, reicht der Einlieferungsbeleg.