Polnischer Equidenpass - Schlachtpferd?

2 Antworten

Das muss drin stehen. Es sei denn, der Pass ist vor 2000 ausgestellt worden, dann müsste aber ein Beiblatt drin sein, wo das draufsteht.

Soweit ich weiß gilt ein Pferd ohne dezidierte Eintragung automatisch als Nicht-Schlachtpferd, weil man ja nicht weiß was es schon alles an Medis bekommen haben könnte.

Als Stallbetreiber würd ich auch nur Nicht-Schlachtpferde aufnehmen - viele wissen leider nicht, dass sie als Halter (und das ist der Stallbetreiber, nicht der Pferdebesitzer!) ein Stallbuch über jedes zur Schlachtung bestimmte Tier führen müssen und da ordentlich eins auf den Deckel kriegen könnten, wenns das nicht gibt.

xxFragensteller 
Fragesteller
 09.05.2014, 11:45

Wo steht das dann? Ich konnte ehrlich gesagt nichts finden. Der Pass ist 2005 ausgestellt worden, Zettel ist keiner drin.

Der Tierarzt hat bis jetzt immer per Hand die Medikamente, welche nicht für Schlachtpferde genommen werden dürfen, im Equidenpass vermerkt und hat mir gesagt wie lange die "Wartezeit" ist, bevor das Pferd rein theoretisch geschlachtet werden darf.

Wenn das Pferd automatisch als Nicht-Schlachtpferd gilt, habe ich wahrscheinlich auch keine Chance dies ändern zu können oder?

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Aristella  09.05.2014, 14:56
@xxFragensteller

Nein, einmal Nicht-Schlachter, immer Nicht-Schlachter... Die E-Pässe sind ja überall gleich aufgebaut, schau vielleicht mal in einen deutschen, auf welcher Seite da dieser Vermerk steht und vergleich das mal.

Wenn der TA alles reinschreibt, hat er für ein Schlachtpferd richtig gehandelt - dann hätte er aber auch nur Mittel nehmen dürfen, die für SP erlaubt sind (die nicht erlaubten sind nie erlaubt! Die erlaubten haben großteils Wartezeiten!). Ich könnt mir aber dennoch vorstellen, dass du Probleme kriegst, wenn eben der Vermerk ob Schlachtpferd oder nicht nicht vorhanden ist, auch wenn sonst alles reingeschrieben wurde.

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stefanweb  11.05.2014, 10:28
@Aristella

Nicht ganz korrekt, der Besitzer entscheidet über die Art der Medikation, nicht der TA. Daher sorgt er für den Status und macht die Eintragung.

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Das bescheinigt der Besitzer selbst im Pass unter "Arzneimittelbehandlung", auch bei Besitzerwechsel. Der formale Status heißt, "Nicht zur Schlachtung bestimmt". Name, Datum, Unterschrift:

Schreib das da rein und wenn Du nicht sicher bist, befrage bei der nächsten Visite den TA dazu.

Auch ohne diese Eintragung ist es dennoch kein Schlachtpferd, das ist es erst, wenn es der Schlachtung zugeführt wird oder die Absicht besteht: Du entscheidest also selbst ob ja oder nein.