Polizeilich Anmelden ohne bei mir zu wohnen ?

5 Antworten

In jedem Fall muß er sich unter der vorherigen Anschrift abmelden.

Die Schwierigkeit wäre, dass das JC dann die KdU Deines Sohnes erst einmal abziehen kann. Desweiteren ist es formal unzulässig, sich nur polizeilich bei Dir anzumelden, jedoch nicht dort zu wohnen.

Er sollte sich mal beim Einwohnermeldeamt erkundigen, wie er sich als "Obdachloser" verhalten muß. Am besten schriftlich unter Deiner Postanschrift. Nur was er schriftlich hat zählt später, wenn er sich später wieder anmelden will.

Meldeadresse muss der Wohnadresse entsprechen. Er kann also nicht einfach an der alten Adresse angemeldet bleiben, wenn er die Wohnung "verloren" hat.

Wenn er sich bei Dir anmelden möchte, musst Du die Änderung der Arge mitteilen, da diese dann seinen Anteil der Miete bei Dir abziehen wird.

er muß da gemeldet sein wo er wohnt.. wenn er sich bei dir anmeldet ist das nicht gut für dich... kann er sich nicht irgendwo bei freunden anmelden , oder ein zimmerappartment mieten ?

Mir ist nicht richtig bewußt wie man seine Wohnung verlieren kann, aber egal...tut ja nichts zur Sache.....

Er kann nicht in dieser Wohnung gemeldet bleiben, weil er ja nicht mehr da wohnt ( nach dem 30.06 ).

Selbstverständlich kann er sich bei Dir anmelden.
Um Dir zu beantworten was mit Deinem Hartz IV ist, benötigt man mehr Informationen