polizeikontrolle-weisungs befugniss?

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Es gibt eine Generalklausel mit der die Polizei Dinge anordnen kann, die nicht explizit geregelt sind. Somit ist eine Rechtsgrundlage gegeben.

Darüber hinaus ist jede Anordnung ( VA) im Normalfall erstmal gültig, wenn er nicht als rechtswidrig erklärt wurde. Insofern hatten die Polizisten erstmal recht.

Du kannst lediglich im nachgang klären lassen, ob die Polizei rechtswidrig gehandelt hat und dann eventuell Schadenersatz verlangen.

Die Polizei darf nicht einfach an deine Sachen gehen. Wenn Du dich weigerst den Inhalt zu zeigen können einen Verdacht äußern und dann durchsuchen die dich. Die Polizei ist auf deine "Mitarbeit" angewiesen. Deshalb solltest Du kooperieren.

Und zu den anderen Punkten.... Ist doch klar das man das Fenster herunterkubeln muß wenn die Polizei mit einem reden will. Und das Du den Motor abstellst ist doch selbstverständlich wenn 5 Minuten stehst. Außerdem kann die Polizei das verlangen wenn die davon ausgehen das Du flüchten könntest.

Also man muß schon bischen mitwirken.

Das Du deine Sachen in den Schmutz legen mußt ist nicht ok. Das hast Du denen auch gesagt. Bin mir sicher das die Polzei das auch nicht gut findet. Aber es ging wohl in der Situation nicht anders. Ich mein.... Die schleppen ja keinen Tisch oder ne Plane mit sich rum.

efokain 
Fragesteller
 10.10.2021, 18:27

oh,das polizeiauto stand 2 meter weiter weg,wo ich hätte meine sachen sauber ablegen können,soviel dazu :-))) es geht mir auch darum zu zeigen das die polizei dinge verlangt,die gesetzlich nicht eindeutig festgelegt sind.die polizei bewegt sich in einer grauzone,die sie zum nachteil der bürger ausnutzt.

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superseegers  10.10.2021, 20:42
@efokain

Das ist die falsche Sichtweise, die gesetzlichen Vorschriften sind deshalb allgemein gehalten damit sie auf möglichst viele Sachverhalte passen und ein ermessen ausgeübt werden kann. Wie lang soll ein Gesetz sein, das jede mögliche Lebenssituation erfasst und mit einer erlaubt/verboten-Routine belegt???

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Sirius66  10.10.2021, 21:07
@efokain

Hast du sie denn explizit danach gefragt, ob du das irgendwo tun darfst, wo es sauberer ist? Hast du gesagt, dass du es gern tun willst, aber nicht auf keimbesiedelten Oberflächen? Hast du angeboten, deine Jacke darunter zu legen? Hast du dein Problem denn überhaupt erklärt?

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Es gibt selbstverständlich keinen Paragraphen, in dem steht, dass Bürger in einer Kontrolle verpflichtet sind, ihre Sachen selbstständig aus dem Rucksack zu nehmen und „in den Dreck“ zu legen. Wieso sollte das auch so im Gesetz stehen? Ist doch Quatsch!

Aber dass die Polizei ermächtigt ist, an sogenannten „kriminogenen“ Orten Personenkontrollen durchzuführen und unter anderem mitgeführte Taschen zu durchsuchen, hast du schon verstanden, oder? Wie sollen die das denn bitte anstellen, außer indem deine Taschen geleert werden? Selber machen musst du das nicht. Polizisten geben einem aber oft aus Rücksicht die Gelegenheit dazu, das selbst zu machen. Oder ist es dir lieber, wenn die in deiner Tasche rumwühlen?

Und wenn das, was sich halt gerade als Ablagefläche eignet, dreckig ist, dann ist das eben so. Davon gehen die Sachen ja nicht kaputt.

ich glaube die polizei erteilt weisungen weil “ das haben wir schon immer so gemacht,das muss so sein“,aber ohne jede rechtsgrundlage

Da glaubst du falsch. Jeder fertig ausgebildete Polizist, den du auf der Straße triffst, hat eine mindestens zweieinhalbjährige Ausbildung oder ein Studium absolviert und kennt die Rechtsgrundlagen sehr genau. Nur, weil du sie nicht kennst, heißt es nicht, dass es sie nicht gibt.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
efokain 
Fragesteller
 11.10.2021, 13:54

"Und wenn das, was sich halt gerade als Ablagefläche eignet, dreckig ist, dann ist das eben so. Davon gehen die Sachen ja nicht kaputt. "

genau dieses unsensible denken stinkt mir ja!!! und wenn du seit 2016 polizist bist,hast du gerade mit diesem satz dich selber diskreditiert...der bürger ist scheissegal,ich führe meine massnahme durch und der bürger hat die klappe zu halten und nichts zu hinterfragen,so denkst du...ich wurde explizit angewiesen meine sachen in den dreck zu legen,obwohl 2 meter weiter der einsatzwagen stand,wo ich zb.auf der motorhaube hätte meine sachen sauber ablegen können. das war und ist schikane...

der anlass der durchsuchung war für mich auch vollkommen ok und nachvollziehbar!!! nur die art und weise war erniedigend und demütigend und willentlich von den beamten gesteuert.

und was die beamten im studium lernen,und wie sie sich tatsächlich später im einsatz verhalten,dazwischen liegen welten!!! sie lernen im einsatz von"alten hasen" und altgedienten beamten verhaltensweisen und taktiken die nicht mehr zeitgemäss sind.

Fazit: es klafft eine lücke zwischen bürger und polizei.ja es stimmt: die polizei wird angefeindet,nicht ernstgenommen und angegriffen.aber als repräsentanten und beamte unserer deutschen demokratie haben die uniformierten auch eine vorbildspflicht und sich den erfordernissen der heutigen zeit entsprechend zu sensibilisieren...

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PolNRW93  12.10.2021, 08:13
@efokain
der bürger ist scheissegal,ich führe meine massnahme durch und der bürger hat die klappe zu halten und nichts zu hinterfragen,so denkst du

Woher willst du denn wissen, dass ich so denke? Du kennst mich doch überhaupt nicht. Das ist wieder so eine typische Verallgemeinerung. „Alle Polizisten sind gleich.“ Du wirst von ein paar Beamten blöd behandelt und schon sind alle Beamten deutschlandweit doof.

Ich denke überhaupt nicht so! Im Gegenteil. Ich versuche im Dienst immer so hilfsbereit und verständnisvoll zu sein, wie es der Einsatz erlaubt und wie es angemessen ist.

Ich wollte lediglich darauf hingewiesen, dass polizeiliche Maßnahmen nunmal Vorrang haben und man um gewisse Dinge nicht drumherum kommt. (z. B. seine Sachen auf den Boden zu legen). Dass die Beamten dich in diesem Fall deine Sachen nicht auf den Streifenwagen haben legen lassen, wusste ich nicht, konnte ich nicht wissen, habe ich nicht zu verantworten, hätte ich möglicherweise anders gemacht. Ich war ja schließlich nicht dabei!!

Dass wir eine Vorbildsfunktion haben, weiß ich auch und ich versuche auch mein Bestes, dieser nachzukommen.

Klar gibt es auch Kollegen, die gerne ihre Überlegenheit zur Schau stellen und sich bescheuert verhalten. Das find ich auch nicht gut. Aber andersrum gibt es auch viele Bürger, die der Meinung sind, die Polizei hätte ihnen nichts zu sagen und man müsse polizeilichen Anordnungen keine Folge leisten und das ist genauso falsch.

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efokain 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:17
@PolNRW93

danke für einen regen austausch unserer meinungen.wir haben wohl beide was worüber wir nachdenken können :-) alles gute dir !!!!

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Bei der allg.Verkehrs Kontrolle und so wie Zb.Mausefalle kontrollen als Auto Fahrer musst du leider machen was die Polizei von dir verlangen am Ort.Und ruhe bewahren.

Die haben das Recht.Er gibt dir bestimmt kein Befehl,sondern redet bestimmt etwas höfflich.

Aber wenn du dich verweigerst Polizei kann selbst entscheiden andere massnahmen sofort am Ort zu zugreifen.

Sei sicher wenn du nicht aussteigst und Fenster auch nicht auf machst mit eine schnelle aktion ein Abschlepper wird dich mit deine Auto zur Wache bringen,abladen,und das ist mehr mals passiert.

Ich hab das ein mal erlebt.Selbst bei der kontrolle.Bei der fall die verstehen kein Spass...

Er sagt 3x ich schlage Ihre Fenster,steigen Sie bitte aus.Und danach bin ich sofort ausgestiegen.Sonst Abschlepp wollte er sofort auch bestellen.

Zuletz war eine alte Ehepaar.Genau das ist passiert.Und du zahlst Abschlepp Gebühren oben drauf.

Plus deine Strafe wegen verweigern.Und die dürfen dein Fenster auch einschlagen wenn die das wollen.Und wenn du Zb.weiter verweigerst.

Da endet bestimmt Geduld die Polizisten klar...

Weil du dich verdächtig machst bei der Kontrolle.Du kannst das ein Tag probieren nicht einsteigen und Fenster auch nicht aufmachen,schau mal was da passiert.

Du wirdst dich echt wundern.Nimm die Polizei nicht als gegner während die kontrollen.Du ziehst den sicher dir kürzere immer.Sonst wü.dir schöne Tage ohne Ärger mit die Polizei :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Als Fußgänger:

Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten. (TBNR 136100)

  • Tatbestandsnummer 136100
  • 20,00 € Geldbuße
  • § 36 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 128 BKat

Als Autofahrer:

Sie befolgten nicht die Anweisung des Polizeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. (TBNR 136112)

  • Tatbestandsnummer 136112
  • § 36 Abs. 1, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 128 BKat
  • 20,00 € Geldbuße
efokain 
Fragesteller
 10.10.2021, 18:00

soweit richtig,danke.aber : welches gesetz regelt die anweisungen? ich kann ja alles,also auch persönliche belange hinter einer polizeilichen anweisung verstecken...wenn der polizist das gefühl hat ich müsste zb. die scheibe öffnen welches gestz regelt das ich das tun muss? er kann ja sonst alles von mir verlangen und als anweisung ausgeben...

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Silicium58  10.10.2021, 18:12
@efokain

§ 36 Abs. 5 StVO

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. [...] Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen
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efokain 
Fragesteller
 10.10.2021, 18:17
@Leestiger

danke für deine mühe! in berlin gilt das sogenannte ASog-Polizeigesetz,was sehr ähnlich dem deiner links ist.aber eben auch in diesem steht nur das die polzei weisungen erteilen darf,aber nicht im einzelnen welcher weisung ich auch wirklich folgen MUSS...

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Still  10.10.2021, 18:28
@efokain

Du musst nur die Konsequenzen tragen, wenn du den Anweisungen nicht folgst. Im Beispiel deiner Scheibe wird diese auf deine Kosten eingeschlagen.

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Silicium58  10.10.2021, 18:28
@efokain

Der Inhalt von Weisungen muss eindeutig und rechtskonform sein.

Eindeutigkeit liegt vor, wenn Weisungen dem Weisungsempfänger klare, nicht interpretierbare Handlungsanordnungen geben, wobei nur die zulässigen oder nicht zulässigen Aktivitäten aufgeführt sein dürfen.

Die Weisung selbst und ihre Folgen müssen mit der geltenden Rechtsordnung in Einklang stehen. Die Grenzen der Weisung bilden allgemein der Grundsatz von "Treu und Glauben" und das sog. Schikaneverbot.

Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Weisung_(Deutschland)

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efokain 
Fragesteller
 10.10.2021, 18:40
@Silicium58

danke!!! das spricht mir aus der seele: wo kein EINDEUTIGER gesetzestext,da auch keine willkürlichen anweisungen.!!!

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Leestiger  10.10.2021, 18:51
@Silicium58

Wikiblöd als Begründung?

Doch nicht wirklich..

1Zur Erfüllung der Aufgaben, die den Ordnungsbehörden und der Polizei durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind (§ 1 Abs. 2), haben sie die dort vorgesehenen Befugnisse. 2Soweit solche Rechtsvorschriften Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei nicht abschließend regeln, haben sie die Befugnisse, die ihnen nach diesem Gesetz zustehen.

Paragraph 17 ASOG als Beispiel...

Gesch....en auf "eindeutig" laut Wikiblöd!

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efokain 
Fragesteller
 10.10.2021, 19:19
@Leestiger

das die durchsuchung rechtmässig war steht ja gar nicht zu debatte!!! die art mich zu zwingen meine sachen eigenhändig auf dem dreckigen boden auszubreiten ist das was mir stinkt!!! dafür gibt es keine rechtsgrundlage!!! ich muss garantiert nicht blind alle weisungen erst mal befolgen und hinterher prüfen,das war mal in ostdeutschland oder in den 40er jahren so...

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superseegers  10.10.2021, 20:37
@efokain

Durch eine geschlossene Scheibe spricht es sich schlecht. Zudem kannst Du durch die geschlossene Scheibe die Papiere nicht rausreichen, die Du auszuhändigen hast. Daher, um eine Atmosphäre und Ruhe für die Kommunikation zu schaffen wird der Polizist Dich bitten den Moter abzustellen und auch die Musik leiser zu drehen. Ich finde das einen normalen Umgang, wozu immer die Fragen "Darf der das? Muss ich das? Wo steht das?"

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efokain 
Fragesteller
 10.10.2021, 21:32
@superseegers

wünsch dir was schreibe ich eher der polizei zu,sorry...die wünschen sich einen uninformierten bürger,der einfach nur strammsteht und zu allem ja und amen sagt,damit der uniformierte nicht soviel schreibkram im büro hat.bitte,wenn du jedesmal einfach den diener machen willst ist das deine sache.ich hinterfrage eben sachen.ich sehe ganz deutlich das polizei und bürger sich weit von einander entfernt haben.ja,es stimmt,die polizei wird angefeindet,nicht ernst genommen und angegriffen...auf der anderen seite sehe ich die polizei als abgestumpft,roh und unsensibel...da schliesst sich der kreis.selbst wenn ich in meinem kopf umdenke und einem beamten höfflich und freundlich begegne,erlebe ich es trotzdem immernoch herablassend,ignorant und mit persönlicher willkür behandelt zu werden.Fazit: polizisten sind repräsentanten und beamte unserer deutschen demokratie und haben eine vorbildfunktion.und wenn ein umdenken im umgang zwischen bürger und polizei stattfinden soll,liegt ein erster schritt ganz klar in der sensibilisierung der beamten gegenüber den bedürfnissen der bürger...

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superseegers  10.10.2021, 22:36
@efokain

Sachen in den Dreck zu legen kann und wird nicht zu verlangen sein, da gebe ich Dir recht. Grundsätzlich hat sich eingebürgert, alles und ich meine wirklich alles erstmal infrage zu stellen was ein Polizist etwas sagt. Da ist der Ansatz, Polizisten wühlen nicht gerne in deinen persönlichen Sachen rum.

Selbstverständlich macht immer der Ton die Musik, wie man in den Wald ruft........

Jede Maßnahme am Bedürfnis des Bürgers auszurichten bedeutete letztendlich den Dienst einzustellen, denn jeder will nicht kontrolliert werden, so schnell fahren wie er möchte, möglichst ungestört zum Ziel gelangen etc.

Gegenseitiges Verständnis und Respekt gehören dazu, das müssen beide Seiten aufbringen, dann ist es viel einfacher. Ich kann verstehen dass Dich so manches stört, aber auch die andere Seite macht es sich nicht leicht, glaube mir.

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efokain 
Fragesteller
 10.10.2021, 23:24
@superseegers

ich denke es liegt auch viel in der nicht mehr zeitgemässen ausbildung der polizisten.da werden strategien und handlungsweisen vermittelt die mal in den 50ern up to date waren.eine frühere lebensgefährtin von mir hat aus diesen gründen die ausbildung abgebrochen.aus anderen mir persönlich bekannten quellen weiss ich das gerade junge beamte am anfang ihrer laufbahn unter ungemeinem erfolgsdruck stehen und regelrecht vorgaben erhalten wieviel tickets sie auszustellen haben etc...nun jedenfalls gab es hier einen regen austausch von meinungen und alle seiten haben vieleicht was zu denken :-)

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superseegers  11.10.2021, 08:47
@efokain

Man lernt nie aus, ganz wichtig für mich. Anfang der 90er bekam man die hochgezogen Augenbrauen des Nächstenliebe Vorgesetzten zu sehen wenn man vier Wochen lang kein Verwarngeld erhoben hatte. Allerdinswar das sehr selten da immer mal ein Verkehrsunfall mit Blechschaden aufzunehmen war, der dann mit 40 Mark zu verwarnen war. Es war aber kein Beurteilungskriterium, also es wurde keine Strichlisten geführt oder so was, da Verwarnungen aussprechen nun nicht besonders kompliziert oder schwierig war, herausheben konnte man sich z.B. eher mit guter Unfallaufnahme, bei welchen mit Verletzten war eine maßstabsgerechte Skizze anzufertigen und ein detaillierter Bericht zu schreiben, da es ja um Sachen wie Schmerzensgeld, Unfallgeld oder auch Berentung gehen konnte. Da war gute Arbeit dann gefragt und gerne gesehen.

Lang ist's her....

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