Polizei rufen bei Schlängelfahrer?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
hätte ich die Polizei rufen dürfen bzw darf ich die Polizei rufen wenn jemand doll schwankt?

Ja, selbstverständlich!

Es ist eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit, wenn jemand so fährt. Warum derjenige so fährt, kann dir herzlich egal sein.

Und wenn ja, wie verhalte ich mich dann dabei

Hinterher fahren, Polizei mit Freisprecheinrichtung rufen, in Verbindung bleiben damit du sagen kannst wohin das Auto fährt. Wenn die Polizei das Auto anhält, ebenfalls anhalten und dich als Zeuge melden.

oder reicht es denen bescheid zu geben?

Das führt meistens dazu, dass diese Person weiter ihrer Wege zieht und von der Polizei nie gefunden wird. Dementsprechend wird der fahruntüchtige Fahrer auch nicht aus dem Verkehr gezogen.

Und selbst wenn sie den dann finden, brauchen die eine eindeutige Zeugenaussage von dir, dass es um dieses spezielle Fahrzeug geht. Also dass es nur Marke, Modell und Farbe gleich waren, reicht einem Verteidiger z.T. schon, um zu sagen dass sich deine Zeugenaussage ja auf jemand anderes beziehen könnte, der nie von der Polizei gefunden wurde.

darf mein Sitznachbar (falls vorhanden) das Schwanken aufnehmen wenn es länger so ist

Ja, eine Videoaufnahme aus einem konkreten Anlass heraus wird in der Regel als Beweismittel akzeptiert.

Was halt nicht zulässig ist, ist dass man einfach mal viele Stunden Videos von normalem Verkehr aufnimmt und speichert. Bei Dashcams wird deshalb die Aufnahme immer wieder überschrieben, wenn nicht auf den Ereignis-Knopf gedrückt wird.

Nun meine Frage: hätte ich die Polizei rufen dürfen bzw darf ich die Polizei rufen wenn jemand doll schwankt?

Ja natürlich, und hättest Du auch tun sollen. Solche Verkehrsteilnehmer gefährden sich und andere.

Zu spät.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
CringyKong420 
Fragesteller
 01.11.2023, 17:14

Das war nicht die Frage.

Es geht darum, ob man im Allgemeinen bei sowas die Polizei direkt rufen darf. Nicht ob ich im Nachhinein dort anrufen kann.

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Rentner1955  01.11.2023, 17:17
@CringyKong420

Ops sorry,Ok.Ja aber es dauert bis die Polizei kommt,und du darfst sie nicht anhalten oder verfolgen.Bei eine Raststätte oder Tankstelle Ja.

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ZuumZuum  01.11.2023, 17:39
@Rentner1955

Falsch, verfolgen daf man sie in jedem Fall, habe ich selber schon zweimal gemacht, und nebenher mit der Polizei telefoniert um sie zum Ort des Geschehens zu lotsen. In einem Fall war ein Bierchen zu viel beim Mittagessen die Ursache und beim zweiten Fall hat der Fahrer sich mehr mit seiner Handyhalterung, anstatt mit dem Führen des KFZ beschäftigt.

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hätte ich die Polizei rufen dürfen bzw darf ich die Polizei rufen wenn jemand doll schwankt?

Darfst du. Da du hier eine konkrete Gefahr vermutest, ist das immer auch gleich ein Fall für die 110.

Und wenn ja, wie verhalte ich mich dann dabei, darf mein Sitznachbar (falls vorhanden) das Schwanken aufnehmen wenn es länger so ist,

Der Beifahrer darf, du selbst nicht. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person ist hier gerechtfertigt (Dokumentierung von Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeiten), die aus einer Bedienung des Handys durch dich resultierende Gefährdung im Regelfall nicht.

und muss ich der Person dann hinterher fahren oder reicht es denen bescheid zu geben?

Musst du nicht. Allerdings macht der Anruf bei der Pol nur Sinn, wenn diese dann auch eine Chance hat, das betreffende Auto zu finden. Auf der anderen Seite ist ein aktives Verfolgen des anderen PKW nur ratsam, wenn dir das möglich ist, ohne dich dabei selbst zu gefährden oder selbst erheblich gegen die StVO zu verstoßen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja klar kannst du anrufen. Am besten unter der 110.

Aufnehmen kannst du das Schwanken nicht, ihr zwei als Zeugen reicht aber.

Am besten ist es für die Polizei, wenn ihr hinten an dem Auto dran bleibt, und den Standort immer weiter durchgebt, damit die Polizei euch auch findet. Wenn ihr aber dringend weiter müsst, könnt ihr auch nur das Kennzeichen, Fahrzeugbeschreibung, die aktuelle Position und Fahrtrichtung durchgeben. Aber wie gesagt: Am besten hinten dran bleiben, aber nicht selber in Gefahr bringen.

Das Verhalten, dieses Verkehrsteilnehmers, stellt auch so unter Umständen sogar eine Straftat dar. Und zwar §315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs. Das kommt aber das kommt in diesem Fall auf das Verhalten im speziellen drauf an. Eindeutig erfüllt ist dieser Paragraph noch nicht. Trotzdem sind hier einige Verkehrsordnugswidrigkeiten dabei!

CringyKong420 
Fragesteller
 01.11.2023, 17:39

Was wäre aber wenn die Polizei kommt und die Person dann plötzlich normal fährt? Reicht die Aussage/Beobachtung von mir und meinem Beifahrer dann aus? Die anderen in dem Auto waren ja auch zu 2.

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SevSnape  01.11.2023, 21:32
@CringyKong420

Ja die reicht. Ihr werdet vernommen, das ganze wird angezeigt/ Verwarnt und landet bei der Zentralen Bußgeldstelle. Wenn die anderen meinen, so war es nicht, können sie immernoch Wiederspruch einlegen und dann geht das alles zur StA. Aber da ihr unabhängige Zeugen seid, reicht das.

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ZuumZuum  01.11.2023, 17:49

Aufnehmen kannst du das Schwanken nicht, ihr zwei als Zeugen reicht aber.

Warum soll er das nicht können, der Beifahrer bedient doch das Handy, und Dashcams nehmen mitlerweile auch zu im Gebrauch.

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SevSnape  01.11.2023, 21:33
@ZuumZuum

Ich dachte jetzt wegen Datenschutz etc. aber stimmt, solange das ganze nicht im Netz landet, ist es ja kein Problem. Dashcams gibts ja auch

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