Polizei beschlagnahmt neues Handy, da altes verkauft ist?

6 Antworten

Natürlich nehmen die auch dein neues Handy mit. Die können ja nicht wissen, ob du denen die Wahrheit sagst und sie brauchen es halt zur Beweissicherung. Wenn das Video da nicht drauf ist, ist es wahrscheinlich sogar besser für dich.

Ich denke mal, die Anklage wird wegen § 184 StGB geführt, also dass du Minderjährigen den Zugriff auf Pornos beschafft hast. Du wirst dadurch vermutlich selbst auch noch minderjährig sein. Heißt, du kriegst ein paar böse Worte und vielleicht ein paar Sozialstunden und die Sache ist wieder gegessen.

  1. Ist Pornografie in Deutschland nicht strafbar... (mit ein paar Ausnahmen)
  2. Wenn sie einen Richterlichen beschluss haben, dürfen die das. Steht ja im Beschluss drin und der wird dir gezeigt.
  3. Können die nicht wissen von welchem Gerät das versendet wurden ist und ob du das auf dein neues gezogen hast.
Hamma123 
Fragesteller
 05.10.2018, 16:10

Ja aber war an Minderjährige leider, ja hab den beschluss

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Monkkey1  05.10.2018, 16:12
@Hamma123

Na siehste, wenn du den Beschluss hast stehts doch drin.

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Ich denke dass ganze ist vollkommen legal, eine Bestrafung für die noch dankbar sein solltest. Was immer du da verschickt hast scheint ja schlimm genug gewesen zu sein um vor Gericht zu kommen, du kannst also froh sein keine Haftstrafe zu bekommen sondern nur dein Handy auf Zeit nicht zu haben. Eine faire Entscheidung meiner Meinung nach

Hamma123 
Fragesteller
 05.10.2018, 16:15

Ich sehe meine Strafe dafür ein, die Polizisten gehen nur Ihrer Arbeit nach. Der Polizist war auch sehr nett, er meinte wird nicht als Straftat angesehen und wird vielleicht sogar fallen gelassen da ich auch meine Fehler eingesehen habe und für die Strafe gerade stehe. Aber man ist halt an dieses Handy immer so gewöhnt als Mensch leider...

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Eine Beschlagnahme geschieht (außer bei Gefahr in Verzug, z.B. wenn der Verdacht ist, dass Du mit diesem Handy eine Bombe zünden willst) nur auf richterlicher Anordnung. Die richterliche Anordnung bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Handy, sondern erlaubt es einmalig für alle Handys, die vorgefunden werden.

Daran hält sich die Polizei penibel, weil sonst gefundene Videos nicht als Beweismaterial zulässig sind.

Die Aussage der Betroffenen "Das ist ein neues Handy!" "Da sind keine Videos drauf!" oder noch etwas dümmer: "Ich habe alles gelöscht" glaubt die Polizei aus Prinzip nicht. Dummheit und Nachlässigkeit sind einfach eine zu typisch menschliche Eigenschaften und es könnten auch Schutzbehauptungen des Täters sein.

Allerdings genügt auch die Zeugenaussage der Klassenkameraden und eventuelle Chatprotokolle, um Dich ausreichend zu belasten. Das Finden des Videos wäre nur ein Bonbon gewesen.

Hamma123 
Fragesteller
 05.10.2018, 16:17

Das Video existiert auch nicht mehr, die Polizei hat den Chatverlauf.

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Hast du denn mal juristische Hilfe in Anspruch genommen? Einen Anwalt kontaktiert? Jeder wird hier was schreiben, was ihm selber gefällt oder nicht. Aber es geht nicht um persönliche Meinungen, sondern um klare Vorwürfe, wo du also juristische Hilfe benötigst.