Plagiate auf ebay zum.verkauf angeboten und wurde der Polizei gemeldet?
Jemand wollte eine plagiat uhr auf ebay verkaufen und wurde somit der polizei gemeldet was passiert mit der Gemeldeten Person wenn er die anzeige kurz dannach gelöscht hatt?
5 Antworten
Hat er die Uhr als Plagiat angeboten? Oder hat er das als Original angeboten und es war ein Plagiat?` Das macht den Unterschied.
Ansonsten: Wenn er nur eine Uhr, die er selbst mal aus dem Urlaub mitgebracht hat, verkaufen wollte (richtig deklariert, natürlich), dann passiert gar nichts. Das ist nicht verboten.
Der Verkauf von Plagiaten ist in DE verboten. Die Quelle spielt keine Rolle. Der 2. Teil deiner Antwort ist also absolut falsch. Glaubst du nicht? Stelle ein Plagiat bei eBay rein, die Abmahnung wird kommen, es wird 4stellig.
Der Verkauf von Plagiaten ist in DE verboten.
Das ist einfach nur Quatsch.
Schau bitte mal § 14, Absatz 2, Markengesetz nach. Da kannst Du sehen, dass die Benutzung einer Marke ohne die Zustimmung des Markeninhabers nur im „geschäftlichen Verkehr“ verboten ist. Ein selbst mitgebrachtes Plagiat wieder zu verkaufen ist kein geschäftlicher Verkehr.
Stelle ein Plagiat bei eBay rein, die Abmahnung wird kommen, es wird 4stellig.
Vom wem sollte die kommen? Der Markeninhaber wird sich den Aufwand verkneifen.
Ja? Sehr ähnlich hier. Und laut beratendem RA absolut legitim:
Ja! Ganz anders, weil es hier vor allem um den Vorwurf des Betrugs ging. Und weil die Antwort, wie so oft in diesen Anfragen, darauf hinzielt, dem Frager neben der billigen Hilfe im Netz zusätzlich noch einmal zu einem Anwalt zu bringen. Dem aufmerksamen Leser würde zudem auffallen, dass weder der Kläger noch der Anwalt einen Paragrafen nennen, gegen den verstoßen wurde (außer eben dem Betrug).
Das Löschen dannach ist irrelevant, was dabei passiert hängt davon ab er das im großen Stil macht oder es ein Einzelfall war, ob er vorbestraft ist, ob er schon volljährig ist usw ...
War nur eine Uhr . Mich würd es jetzt interessieren ob sich dir Polizei wegen nur einer Uhr die mühe macht ? Und da er sie auch nach 20 minuten ohne verkauf wieder gelöscht hatt.
Das liegt jetzt bei der Polizei, ob die das wegen Geringfügigkeit fallen lassen oder nicht ... da kann Dir wohl niemand eine zuverlässige Prognose geben
Ich weiss nicht ob die Polizei da ermitteln wird. Wurde die eBay Seite von einem Bot des Rechteinhabers eingescannt dann wird da 100% eine Abmahnung kommen, normal sind die im 4stelligen Bereich.
dann wird da 100% eine Abmahnung kommen,
Tja, nur fehlt dafür die rechtliche Grundlage.
Wenn es sich um eindeutig um ein Plagiat handelt ist der verkauf illegal. Auch bei einer Privatperson. Das ist bekannt und im Netz findet man massenweise Hilferufe von Privatpersonen die abgemahnt wurden.
Massenhaft muss gar nicht sein. Mir würde schon ein einziger Paragraf reichen, der den privaten Verkauf untersagt. Viel Spaß bei der Suche. Dass die Leute abgemahnt werden … Im Netz betrügen massenhaft Leute mit falschen Accounts. Ist das deshalb legal?
Anzeige wird erstattet, Polizei ermittelt ... kann ggf. etwas dauern bis ebay die Daten rausgibt, weil dafür braucht man einen Beschluss. Und dann geht's vor Gericht.
Auch wenn du Uhr nicht verkauft wurde sondern nur reingestellt wurde für ca 20 minuten dann wieder gelöscht
Völlig egal ob verkauft oder nicht.
Völlig egal ob gelöscht oder nicht.
Plagiate zu verkaufen ist in DE grundsätzlich verboten!
Auch wenn man sie als gefälscht reinsetzt.
Polizei ermittelt, nur durch einen Beschluss vom Richter gibt eBay die Daten raus und dann wird bestraft.
Plagiate zu verkaufen ist in DE grundsätzlich verboten!
Hast Du für die Behauptung auch eine Quelle. Das deutsche Markengesetz sagt nämlich etwas anderes.
Er hatt sie als nicht original deklariert aber nach 20 minuten wieder offline gestellt also auch nicht verkauft.