Pizzataxifahrer Mindestlohnpflicht?
Hallo da ich leider nur alte Beiträge finde im Netz, finde ich leider keine Antworten. Mein Sohn (18) könnte einen Nebenjob als Pizzataxifahrer haben die Zusage hat er schon aber als ich hörte das er 7 Euro die Std bekommen soll fand ich das bisschen merkwürdig 🤨. Ist der Mindestenlohn nicht Pflicht ? Oder gibt es bei diesen Jobs Ausnahmeregelungen? Zusätzlich bekäme er pro Fahrt 0,50 ct und das Trinkgeld darf behalten werden . Er müsste mit dem eigenen Auto fahren und die Spritkosten tragen . Der Verschleiß vom Auto ist dementsprechend natürlich auch auf eigene Kosten zu tragen . Ich finde das totale Ausbeute oder ist in der Branche normal ? Ein anderer Pizzadienst im Ort der leider nicht nach Fahrern sucht zur Zeit stell eigene Autos zur Verfügung und Zahlt den Mindestlohn was mit dem Trinkgeld ist weiß ich nicht . Manche müssen wohl alles abgeben und es wird aufgeteilt unter den Angestellten. Vielleicht hat hier jemand eine Antwort für mich ? Vielen Dank im Vorraus.
5 Antworten
Also ich hatte mich damals auch bei bei einem Pizzalieferdienst beworben, da hätte ich 5€ die Stunde bekommen (das war so im Juni 2020). Ich wäre zwar mit dem Auto des Restaurants gefahren, habe aber auch von anderen gehört, dass sie mit eigenem Auto fahren müssen oder weniger Geld verdienen. Außerdem fand ich den Job persönlich zu stressig, da ich noch nicht so ein geübter Autofahrer war. Daher war für mich nach einem Abend Probearbeiten Schluss.
Die werden wohl erfolgreich genug sein... Es wird leider immer Leute geben, die diese Bedingungen akzeptieren müssen :(
Ich war auch Pizzafahrer... leider ist der Verdienst so üblich. Was nicht üblich ist ist, dass er sein eigenes Auto nehmen soll. Normal werden Autos gestellt und alleine aus dem Grund, würde ich von der Stelle abraten!! Denn der Verschleiß am Auto ist als Pizzafahrer hoch. Und wenn es dann zu Reperaturfragen kommt, kanns kompliziert werden...
Ab 18Jahren ist Mindestlohn Pflicht für jeden Angestellten.
Da darf man beim "potenziellen" Arbeitgeber auch bewusst darauf hinweisen.
Mindestlohn gilt für Lohnempfänger. Wenn er (teilzeit) angestellt ist, steht der ihm zu. Wenn er auf selbständiger Basis als Fahrer arbeitet, dann nicht.
- Er sollte den Mindestlohn einklagbar bekommen und
- Trinkgelder gehen den Chef und die Anderen gar nichts an. Eine gemeinsame Kasse für die Trinkgelder ist schon kein Trinkgeld mehr.
Vielen Dank aber das ist ja richtig Ausbeute, das es das noch gibt unfassbar!