Pilot Polizei

2 Antworten

Hallo, 

für Polizistinnen weiß ich es nicht, aber für Pilotinnen kann ich weiterhelfen. Die dürfen bis zur 26. Schwangerschaftswoche arbeiten. Wir schauen einfach mal in den TEIL-MED der EU-FCL: 

MED.B.045 Geburtshilfe und Gynäkologie (Seite 011R1178 — DE — 08.04.2012 — 000.003 — 218 c)

Schwangerschaft 

(1) Wenn das flugmedizinische Zentrum oder der flugmedizinische Sachverständige der Ansicht ist, dass eine schwangere Lizenzinhaberin für die Ausübung ihrer Rechte tauglich ist, muss die Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses bis zum Ende der 26. Schwangerschaftswoche begrenzt werden. Nach diesem Zeitpunkt ist das Zeugnis auszusetzen. Nach der vollständigen Genesung nach Ende der Schwangerschaft ist diese Aussetzung wieder aufzuheben. 

(2) Inhaberinnen eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 dürfen die mit ihrer/ ihren Lizenz(en) verbundenen Rechte bis zur 26. Schwangerschaftswoche nur mit der Einschränkung OML ausüben.

Polizistin weiß ich nicht, aber als Pilotin darf man bis zur 26. SSW fliegen. Das allerdings nur, wenn man eine völlig unkomplizierte und problemlose Schwangerschaft hat.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung berichten, daß das trotz problemloser Schwangerschaft ganz schön beschwerlich sein sein. Gerade das lange Sitzen macht Dir mit fortgeschrittener Schwangerschaft Probleme (harter Bauch, Bauchschmerzen). Spaß ist etwas anderes! Ich bin selbst bis ca. 22 SSW geflogen und war dann auch nicht traurig, als ich nicht mehr durfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf und Erfahrung