Piercings bei der Verwaltung?

5 Antworten

Das Septum macht sicher kein Problem, das kann man hineindrehen, dann sieht man gar nicht, dass du ein Piercing trägst.

Nach Paragraph 61 BBG und textgleich in Paragraph 34 BeamtStG (auch m. W. so in den Ländern geregelt) haben Beamte bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden.

Der Gesetzestext geht noch weiter unf formuliert im weiteren Verlauf eine Abwägung.

Grundsatz; es kann von Dienstherren verboten oder eingeschränkt werden. Es muss aber auch eine entsprechende Begründung geben. Diese Abwägung ist in den letzten Jahren immer weiter zugunsten der Beamten ausgefallen. Häufig gibt es auch schon allgemeine Weisungen dazu in der jeweiligen Verwaltung, insbesondere bei kommunalen Einrichtungen.

Ggf. vorher den Dienstherren fragen oder einen Körperschmuck aussuchen, der im Zweifel jederzeit und schnell sowie unkompliziert abgenommen werden kann.

Ein Septum kann man einfach in die Nase drehen, dann sieht es niemand mehr. Sollte also irgendwer damit ein Problem haben, ist das nicht allzu dramatisch. Das piercing kann ganz schnell verschwinden.

Ein Problem sollte das aber eigentlich nicht darstellen.

Ein Septum ist doch heutzutage ein Standardpiercing und nichts Besonderes mehr.

Zwei, drei Gesichtspiercings sind heute doch ganz normal und nichts Besonderes mehr.

Ansonsten kommt es drauf an wieviel Kundenverkehr bei einer Tätigkeit hat.