Pfefferspray Pistole wirklich legal?

3 Antworten

Was genau ist denn passiert, mit diesen zwielichtigen Gestalten gestern Abend? Haben sie Dich angegriffen? Wie bist Du davon gekommen?

Ich frage, weil Du diese Pfefferspraypistole ja nur in Notwehr, also bei einem gegenwärtigen Angriff, straffrei gegen Menschen benutzen dürftest.

Im Grunde darfst Du damit auch nicht vorsorglich drohen - wobei in der Drohwirkung die legalen Pfefferspraypistolen genau der des Pfeffersprays entsprechen, nicht der einer Schußwaffe. Alles, was für eine echte Schußwaffe gehalten werden könnte, gilt als Anscheinswaffe und ist daher verboten.


Shiranam  20.10.2019, 16:54

Vielleicht frage ich aber auch, weil Du vor 13 Tagen noch in Südostasien gewohnt hast und gefragt hast, wie Du dort Basilikum ziehen kannst. Ist das etwas geworden?

Es gibt leider viele Menschen, die Schauergeschichten verbreiten und wenn man genauer nachfragt, ist gar nichts geschehen.

"zwielichtige Gestalten" ist nicht gerade genau, um einzuschätzen, was ob überhaupt etwas passiert ist, oder ob da nur Leute standen und Sprüche klopften. Solche darfst Du nicht vorsorglich einnebeln...

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Oder du gehst einfach nicht mehr alleine nachts durch dunkle Gassen!?

Vergiss die Pistole und kauf dir eine Spraydose. Ist günstiger, leichter zum mitnehmen und einfach in der Anwendung.

Zur rechtlichen Lage:

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.