Personalausweis abgelaufen?-Kann meine beste Freundin trotzdem irgendwie nach Ö (Reisepass auch schon abgelaufen)?
Meine beste Freundin (19) möchte aufgrund eines Festivals in Ö von D nach Ö mit dem Flixbus fahren ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen genauso wie ihr Reisepass. Kann sie trotzdem irgendwie nach Ö kommen ?
4 Antworten
max. 5 Jahre darf der Reisepass abgelaufen sein.
Wenn irgendein (Kontrollorgan) trotzdem Probleme macht, obwohl die Person eindeutig zu identifizieren ist, macht er sich wegen Amtsmissbrauch und unter Umständen wegen Amtsanmaßung strafbar.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020960.html
was das auswärtige Amt sagt, interessiert unsere Kontrollorgane nicht. Der meinesrseits publizierte Link ist von der offiziellen Regierungsseite.
gilt das auch für den Personalausweis ?
ich weiß gerade nicht ob ihrer schon länger abgelaufen.
Das AA schreibt:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein
Ja, mit nem vorläufigen Perso.
wie bekommt sie den ? die reise wäre schon morgen deswegen ? koste der etwas ?
Morgen? Hehe... vergiss es.
Da bleibt nur daheim bleiben oder Risiko eingehen.
Es ist jetzt 15h30 und die Reise morgen, das wir nix. Kosten tut's natürlich auch was. Aber wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn bei dem Festival aber Passkontrollen sind, fällt sie auf.
kontrolliert da irgendwo irgendwer ausweise?
nein. Wenn du bereits auf österreichischen Boden bist und beim Festival direkt kontrolliert wirst, kann dir ja keiner nachweisen, dass du nach Ablaufzeitpunkt des Passes eingereist bist.
Selbst wenn du bei stichprobenartigen Kontrollen an der Grenze "erwischt" wirst ist das lediglich eine formelle Verwaltungsübertretung, die physische Einreise dürfen sie aber trotzdem nicht verwehren, das wäre gegen geltendes EU-Recht, da ja kein Visum benötigt wird.
Apropos: Ein EU-Führerschein gilt hierzulande als amtlicher Lichtbildausweis, zwecks Feststellung der Personalien.
Seltsam, das Auswärtige Amt sagt was anderes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/oesterreichsicherheit/210962#content_2