Personalausweis abgelaufen aber keine Lust zu verlängern..?

7 Antworten

Ich sag dir mal, wie wir das bei uns ahnden.

Zunächst einmal ist nach § 1 Absatz 1 des Personalausweisgesetz jeder 16 Jährige Deutscher verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.

Hast du das nicht kann nach § 32 dann ein Bußgeld mit einer Obergrenze von 3.000 EUR folgen.

In der Regeln staffeln Behörden die Strafe danach wie lange der Ausweis abgelaufen ist. Ab einem Jahr sind bei uns 60 EUR fällig. Für jedes weitere volle Jahr weitere 30 EUR.

Zuzüglich Auslagen würde ich dir also ein Bußgeld von 118,50 EUR ausstellen.

einerseits fehlt es mir an Lust und Laune das neu zu beantragen

Mit dieser Aussage würde ich mich beim Amt zurückhalten. Würdest du das so bei mir aussagen, hänge ich dir an dein eigentliches Bußgeld noch eine null hinten dran.

Das Ganze wäre dann vorsätzlich, und wird damit härter bestraft.

Als Tipp:

Sag einfach bei der Neubeantragung, dass du da nicht drauf geachtet hast, weil du ihn so selten brauchst. Dann kannst du auch noch anmerken, dass du keine Erinnerung zum abgelaufenen Ausweis oder ähnliches erhalten hast.

Versuch dabei aber nicht die Schuld von dir auf die Behörde zu schieben, sondern zeig Einsicht und bleib höflich und freundlich. Du weißt ja, der Ton macht die Musik. Wenn du Glück hast musst du vielleicht garnichts, oder nur sehr wenig zahlen.

Sollte dennoch ein hohes Bußgeld angesetzt werden, spielt es keine Rolle, dass du ALGII Empfänger bist. Das Bußgeld kannst du schließlich auch in sehr kleinen Raten abbezahlen. Das regelst du dann nach erhalt des Bußgeldes mit der Stadtkasse.

Ansonsten beantrage dann auch einfach den neuen Ausweis.

Frisches biometrisches Passbild mitbringen, 28,80 EUR, den alten Ausweis und sicherheitshalber deine Geburtsurkunde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wer muss einen Ausweis haben?

In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen (gültigen) Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen. Dies legt §1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) fest. Tun sie dies nicht, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. In der Praxis bewegen sich die Bußgelder jedoch meist zwischen 20 und 50 Euro.

Quelle:

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/personalausweis-ausweispflicht-in-deutschland

Jack334 
Fragesteller
 30.07.2020, 14:21

Kopieren kann jeder ..

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NoName08154711  30.07.2020, 14:25
@Jack334

Und Googeln kann scheinbar nicht jeder, das sieht man gerade bei Dir.

Und statt Dich zu bedanken kommt eine solche Unverschämtheit.

Was willst Du eigentlich?

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IronofDesert  31.07.2020, 07:51
@Jack334

beschwert sich übers kopieren, ist aber selbst nicht in der Lage Google zu benutzen...

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PissedOfGengar  30.07.2020, 15:15

Schlechter Anwalt. Die Strafen waren schon immer bei bis zu 3.000 EUR gedeckelt, und nicht 5.000 EUR.

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Während der Besitz eines gültigen Reisepasses optional ist, ist es der eines gültigen PA nicht. Beantrage umgehend einen neuen, denn das entsprechende Bußgeld bewegt sich im Bereich um die € 50.-- - und dann kommt der neue PA noch obendrauf, ist also ein schlechtes Geschäft.

Oder nur einen neuen Reisepass, aber den mit sich herumzutragen ist sinnfrei.

Jack334 
Fragesteller
 30.07.2020, 14:26

So teuer ?? 50 Euro ??

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CustomSky  30.07.2020, 14:29
@Jack334

Bei 2 Jahren kann das auch gut in den 3 Stelligen Bereich gehen.

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Jack334 
Fragesteller
 30.07.2020, 14:30
@CustomSky

Wasss..bin nervös..bin nur Hartz 4 Empfänger und dann 3 stellig ??

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FordPrefect  30.07.2020, 14:33
@Jack334

Sei froh, dass den Meldestellen das im Regelfall zu aufwendig ist. Gemäß § 32 Abs. 3 PAuswG könnte die Meldestelle hierfür ein Bußgeld bis zu € 3.000.-- verhängen:

Zitat:

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann [...] mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.

Zitat Ende. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__32.html

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FordPrefect  30.07.2020, 14:37
@Jack334

Wie geagt, das wird faktisch nie ausgeschöpft. Gehe einfach hin und beantrage einen neuen Pass und/oder PA. Rechne mit einem Bußgeld in Höhe von € 50.--; die Höhe ist auch variabel, und die Meldestelle ist angehalten, die wirtschaftliche Situation des Antragstellers bei der Bemessung miteinzubeziehen.

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Jack334 
Fragesteller
 30.07.2020, 14:59
@FordPrefect

Aber 2 Jahre ist doch nicht wenig :/ bestimmt über 200 Euro

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Jack334 
Fragesteller
 30.07.2020, 15:05
@FordPrefect

Nee lieber nicht..dann zitter ich lieber monatelang anstatt zu bezahlen

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FordPrefect  30.07.2020, 15:07
@Jack334

Genau. Weil Kopf-in-den-Sand-stecken ja so eine tolle Idee ist. Genau dieses Verhalten hat dich doch an den jetzigen Punkt geführt. Also bewege deinen Allerwertesten zur Meldestelle und kläre es - ehe du irgendwann dich ausweisen *musst*, und dann behördlicherseits ein Bußgeldverfahren angestrengt wird. Denn dann wird es richtig teuer.

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Jack334 
Fragesteller
 30.07.2020, 15:10
@FordPrefect

ja das hört sich komisch an ..aber ich kann im Moment nicht mal 30 Euro bezahlen...trotz Geld morgen ...das ist leider mein größtes bedenken ,wenn es mehr wird seit 2 Jahren

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PissedOfGengar  30.07.2020, 15:40
@FordPrefect

Bei deinen Kommentaren nur mal ein paar kleine Korrekturen:

Während der Besitz eines gültigen Reisepasses optional ist, ist es der eines gültigen PA nicht.

Nicht ganz. Um die Ausweispflicht zu erfüllen braucht man keinen Ausweis. Das geht auch wenn man nur den Reisepass besitzt.

Sei froh, dass den Meldestellen das im Regelfall zu aufwendig ist.

Mit Aufwand hat das nichts zu tun. Die Behörden nehmen dadurch ja Bußgelder ein. Wir verhängen z.B. IMMER Buß- oder Verwarngelder, sobald der Ausweis einen ganzen Monat abgelaufen ist (wir schicken aber auch schriftliche Erinnerungen an die Leute deren Ausweis abgelaufen ist).

und die Meldestelle ist angehalten, die wirtschaftliche Situation des Antragstellers bei der Bemessung miteinzubeziehen.

Nein, ist sie nicht. Das Bußgeld kann am Ende eben auch in kleinen Raten bezahlt werden.

und dann behördlicherseits ein Bußgeldverfahren angestrengt wird. Denn dann wird es richtig teuer.

Das ist auch nicht teurer als wenn er higeht und bei der Neubeantragung ein Bußgeld ausgestellt wird.

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Beantrage möglichst schnell einen neuen Ausweis! Bestraft wirst du für dein Versäumnis übrigens nicht!

Tja, irgendwann musst du vielleicht mal den Ausweis vorzeigen, um etwas zu machen oder zu bekommen, was du gerne willst. Dann ist es dumm gelaufen, denke ich.

Beantrage einen neuen und du hast wieder viele Jahre Zeit keine Lust zu haben.