PC von Polizei mitgenommen?

14 Antworten

Wenn du nicht sagst weswegen können wir dir das auch nicht sagen du Hirngespenst

Und wenn es kinderpornografhie sein sollte wünsch ich dir alles schlechte auf dieser Welt


pulzecs  01.02.2020, 17:26

Ahja weil eine Menschliche Anlage für die man nichts kann auch tod und unheil verdient.
Macht genausoviel sinn zu sagen "Oh du hast Krebs, wünsch ich dir alles schlechte auf dieser Welt"

Hallo,

wenn der PC als Beweismittel sichergestellt wurde, kriegst du den wieder nach der Gerichtsverhandlung

§ 111n StPO Herausgabe beweglicher Sachen

(1) Wird eine bewegliche Sache, die nach § 94 beschlagnahmt oder auf andere Weise sichergestellt oder nach § 111c Absatz 1 beschlagnahmt worden ist, für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, so wird sie an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben.

Wurde mit dem PC eine Straftat begangen, z.B. Computerbetrug, Besitz von Kinderpornographie etc. ist der PC ein Tatmittel. Das heißt er unterliegt der Einziehung und wird überhaupt nicht mehr ausgehändigt.

Ist der PC durch eine rechtswidrige Tat erlangt worden, z.B. durch einen Betrug ist er eine Tatbeute und unterliegt dem Verfall. Auch in diesem Fall wird er nicht mehr ausgehändigt.

Wird er wieder ausgehändigt und sind keine illegalen Daten - Stichwort Cracks, Musik, Filme - darauf, wird auf eine Löschung natürlich verzichtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Daten werden sie nicht löschen, da das ja Beweismittel sind.

Da aber die Beweismittel darauf sind, werden sie dir den PC nicht zurückgeben, sonst hast du ja wieder Zugriff auf diese (und kannst sie löschen).

Ich denke, dass das Ganze dann vor Gericht geklärt wird.


pulzecs  01.02.2020, 17:28

Er bekommt den eh nie wieder 

TheSoap92  01.02.2020, 17:52
@pulzecs

Kommt halt drauf an. Ich würde das nicht so pauschal sagen.

Dommie1306  01.02.2020, 19:09
@TheSoap92

Pauschal geb ich dir recht, aber mit diesem Satz

Die Polizei hat mir schon mitgeteilt das alles was mir vorgeworfen wurde auf dem PC nachgewiesen wurde

Denk ich auch, dass er ihn nicht mehr kriegt.

Was mir vorgeworfen wird, will ich nicht sagen

Im Zweifelsfall bekommst du ihn dann gar nicht mehr ...

Solltest du ihn zurückbekommen, bekommst du ihn, sobald das Verfahren abgeschlossen oder Fallen gelassen worden ist ...

Wenn mit dem PC Straftaten begangen wurden (zb. zu Illegaler download verwendet wurde, Kinderpornografie gespeichert , Hackerangriffe damit verübt o.ä. dann ist der PC ein Tatmittel und muss überhaupt nicht zurück gegeben werden. In dem Fall obliegt es der Staatsanwaltschaft ob der PC Asservat bleibt, oder zurückgeben werden darf.