PayPal Zahlung vorübergehend einbehalten bei Ebay verkauf?
Hallo,
habe soeben etwas bei Ebay im Wert von 100€ verkauft.
Der Käufer kommt morgen vorbei und holt es ab. Er hat mir angeboten dass er es heute schon per Paypal rüberschickt anstatt es morgen Bar mitzubringen.
Nun sehe ich, dass es bei Paypal vorübergehend einbehalten wird mit folgender Mail:
Die Zahlung von XXXX wird vorübergehend einbehalten Das Geld wird vorübergehend einbehalten, da die Transaktion als riskant eingestuft wurde. Das Geld wird als vorgemerktes Guthaben einbehalten und ist nach Auftragserfüllung verfügbar, sofern der Käufer keine Anträge auf Käuferschutz gestellt hat oder Probleme mit Ihrem Konto auftreten.
Ich habe bedenken, dass wenn er es morgen abholt und wieder zuhause ist von seinem Käuferschutz Gebrauch macht und die Zahlung wieder zurück zieht. Ist das möglich? Was sollte ich eurer Meinung am besten machen? Möchte nachher nicht ohne irgendwas da stehen.
Grüße
5 Antworten
PayPal kann Dein Geld nach jeder erhaltenen Zahlung bis zu 21 Tage einbehalten, das steht auch so in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/holds-reserves
Ich habe bedenken, dass wenn er es morgen abholt und wieder zuhause ist von seinem Käuferschutz Gebrauch macht und die Zahlung wieder zurück zieht. Ist das möglich?
Die Zahlung "zurückziehen" kann er nicht, er kann aber einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnen, dann wird von Dir ein Versand- und Zustellnachweis verlangt, den hast Du nicht, also bekommt er sein Geld zu Deinen Lasten zurück.
Was sollte ich eurer Meinung am besten machen?
Die PayPal-Zahlung zurückbuchen lassen und Barzahlung bei Abholung verlangen.
Und danach solltest Du die von Dir lediglich als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen wirklich mal lesen, da steht das nämlich alles drin.
Es könnte eventuell sein, dass Payback das macht, weil zuerst vielleicht angeben war Barzahlung bei Abholung und wenn dann auf einmal doch über Paypal geschickt wird, könnte es sich auch um einen Betrug handeln.
Manchmal ist mir der Käuferschutz dort etwas unbegreiflich, auch wenn es darum geht, dass man betrogen wurde.
Wobei die Masche ist eher anders, man wird gebeten nicht mit Paypal zu zahlen, sondern lieber per Überweisung, einen glaubwürdigen Grund finden die jenigen...zumindest einmal bei mir...die sehr teuer waren.:(
Ich würde dem jenigen die Chance geben, das was er gekauft hat, an Ort und Stelle zu testen, anzuprobieren oder...? Dann würde ich mir von Ihm schriftlich am besten noch mit Zeugen, eine Unterschrift geben lassen, alleine schon um bestätigen zu können, dass er es auch wirklich abgeholt hat und es nimmt, wie gesehen/getestet.:)
Wie gesagt, am besten schauen, das noch jemand dabei ist, Freundin, Nachbarin oder Schwester/Bruder oder so, dann hast du Zeugen, auch wenn er es nicht annehmen will und anfangen sollte mit Geld zurück.
Normalerweise klärt sich das dann bei Paypal Recht schnell mit dem Geld, ich glaube sobald er eine Bewertung abgegeben hat, oder bestätigt es erhalten zu haben.
Viel Glück und geht bestimmt gut!!
DeElfe
Ja, das ist möglich.
bei Verkäufen über Paypal benötigst du eine Sendungsnummer. So lass dir vom Käufer den Empfang der Ware quittieren, damit du einen Beleg hast. (Ggf Seriennummer notieren.)
Möglich. Wenn das ganze vor Gericht geht, wird es aber anerkannt
Wenn er es abholt wieso zahlt er dann mit Paypal? Ich würde das Geld zurücküberweisen und schreiben Abholung nur mit Bargeldzahlung.
Typischer Betrugsversuch!
Und manche Opfer betteln geradezu darum, betrogen zu werden ;-)
Wenn du dich darauf einlässt, dann machst du dich dabei selbst zum Opfer, weil du gegen die Regeln von Paypal verstösst und dadurch deinen Verkäuferschutz verlierst.
Du hast dann keinen Versandnachweis und Paypal wird dir das Geld ruckzuck wieder wegnehmen.
- Warum lässt du dich auf so was ein?
- Hast du die Regeln von Paypal überhaupt mal gelesen?
- Insbesondere die Verkäuferschutzrichtlinie?
Das kannst Du vergessen, eine solche Quittung wird nicht von PayPal als Versand- und Zustellnachweis anerkannt.