Parkwatcher Letzte Mahnung?

4 Antworten

moin,

ich gehe davon aus, dass man in der Zahlungsaufforderung direkt schrieb „zu zahlen bis [Datum]“. Dadurch wirst du in Verzug gesetzt, bzw Verzug entstand durch deine nichtzahlung zum aufgegebenen Datum. Daher erhältst du jetzt eine letzte Mahnung dies zu zahlen. Ganz ehrlich: ich nehme an, deine Chancen, aus der Sache rauszukommen ohne zu zahlen, sind gering, also solltest du zahlen um höhere Kosten zu vermeiden. Die Mahnkosten in Höhe von 5€ sind mE noch im Rahmen des verhältnismäßigen.

Madala77 
Fragesteller
 11.03.2020, 13:23

Danke für deine informative und aussagekräftige Antwort. Da ich sowas noch nie bekommen habe, war es mir wichtig darüber informative Auskunft zu erhalten. Ich werde den wohl nachgehen müssen.

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Würde es einfach bezahlen, da es sonst an ein Inkassobüro geht und damit ist definitiv nicht zu spaßen. Es ist zwar ärgerlich, aber indem du auf deren Parkplatz geparkt hast, hast du deren AGBs akzeptiert.

Die Kommune hat i.d.R. 3 Monate Zeit so etwas zu fordern. Danach ist es verjährt.

Bei Privatunternehmen bin ich mir nicht sicher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
nanfxD  11.03.2020, 13:23

Privat 3 Jahre

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Madala77 
Fragesteller
 11.03.2020, 13:24

Vielen Dank. Ich werde dann wohl der Zahlungsaufforderung nachgehen müssen.

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Du hast die Leistung (Parkplatz) in Anspruch genommen. Wenn du nicht zahlst, wirst du einen Mahnbescheid bekommen. Das wird erheblich teurer.

Das steht mittlerweile bei fast allen kommerziell genutzten Parkplätzen im Aushang. Wenn du das nicht gelesen hast, ist das deine eigne Schuld.

ja da gibt es friste, 3 Jahre in der Regel. Du wirst zahlen müssen oder sie werden dich verklagen und im Zweifel gewinnen. Die müssen auch nicht 3x oder ähnliches mahnen, ich nehme an das die in der ersten Rechnung gleich gemahnt haben.

kurz gefasst, bezahl es oder es werden schnell 200€

Madala77 
Fragesteller
 11.03.2020, 13:21

Danke für deine informative Antwort. Ich werde den wohl nachgehen müssen.

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