Knöllchen auf Privatparkplatz --- Anspruch auf Rechnung?

5 Antworten

Wahrscheinlich nicht, weil es sich ja um eine Schadenersatzforderung handelt (du sollst Schadenersatz dafür leisten, dass du den privaten Parkplatz vertragswidrig blockiert hast und darüberhinaus Verwaltungskosten bei ihm verursacht hast) und nicht um eine dir gegenüber erbrachte Leistung.

Ich wette, auf der Forderung ist aus demselben Grund auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

... nö, und auf Märchensteuer auch nicht, weil keine anfällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Forderung ist auch die Rechnung

Medienbaer 
Fragesteller
 19.02.2020, 14:59

Nee, da fehlt der Ausweis der MwSt!

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FGO65  19.02.2020, 15:02
@Medienbaer

MwST wird nur bei Produkten und Dienstleistungen fällig.

Ist hier nicht der Fall, daher muss diese auch nicht ausgewiesen werden.

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Medienbaer 
Fragesteller
 19.02.2020, 15:05

Okay, das kann man so sehen, weil ja offensichtlich keine MwSt anfällt.

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Ja, du hast in jedem Falle das Recht auf eine anständige Rechnung.

Wenn du auf dem Parkplatz von ihnen geparkt hast, hast du die AGBs akzeptiert. Wenn du dich nun nicht an die Regeln hältst (wie z.B. Parkscheibe auslegen) haben sie das Recht, dir eine "Vertragsstrafe" aufzuerlegen.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte! :)

Medienbaer 
Fragesteller
 19.02.2020, 15:01

Es ging nicht um die (berechtigte) Forderung als solche.

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