Muss ein Autohändler einen Kaufvertrag abschließen?

5 Antworten

Müssen nicht, aber wäre auch für ihn sicherer.
In deinem Fall wird es so sein, dass du an eine Privatperson zahlst und der Händler somit fein raus ist, was Gewährleistungsansprüche angeht. Ziemlich unseriös. Würde vom Kauf auf jeden Fall absehen.

bikerfan73  10.04.2024, 00:08
In deinem Fall wird es so sein, dass du an eine Privatperson zahlst und der Händler somit fein raus ist, was Gewährleistungsansprüche angeht.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Gewährleistungsrecht gilt auch bei Verkäufen von Privatpersonen. Allerdings mit 2 Unterschieden:

  1. Man kann es in Kaufverträgen komplett ausschließen. Dies ist hier nicht der Fall, da es keinen Kaufvertrag gibt. Damit hat der FS Gewährleistungsansprüche auch gegen einen privaten Verkäufer.
  2. Es gibt keine Beweislastumkehr. Der Käufer muss ab Tag1 nachweisen, dass der Mangel beim Kauf bestand. Das wäre tatsächlich Nachteilig für den FS, beim Auto aber nicht unmöglich.
0

Es gibt keine vorgeschriebene Form für einen Kaufvertrag

Ja, grundsätzlich ist das Ordnungsgemäß. Einen Vertrag braucht man nicht unbedingt. Existiert keiner, greifen die Regelungen des BGB. Die wichtigsten sind die Regelungenen zum Gewährleistungsrecht. Bei der Rechnung ist es wichtig, dass daraus hervorgeht, dass das Auto gewerblich verkauft wurde. Also ist es eine ordnungsgemäße Rechnung mit Firmenname und Steuernummer bzw. Besteuerung nach Kleinstunternehmerregelung. Dann ist die Rechnung ohne Umsatzsteuer. Ist aber auch gewerblich. Zum Bankkonto: Ja, das kann auch richtig sein. Das Autohaus XYZ ist keine juristische Person. Aus diesem Grund kann er das Konto nur auf seinem Namen eröffnen. Wichtig ist, dass der Empfänger der selbe ist, wie auf der Rechnung, also der Besitzer des Autohändlers. Ist das ein anderer Name, würde ich hellhörig werden.

Mein Rat:

Geh zu einem anderen Händler und Kauf bloß nicht das Auto.

Ein Händler Verkauft dir ein Auto im Nahmen seiner Firma. Mit Kaufvertrag und gesetzlichem Gewährleistungsanspruch.

Bei Privatverkäufen gibt es das nicht. Da heist es "Gekauft wie gesehen". Wenn Kaputt, dann Kaputt, dein Pech.

Der will dir mit Sicherheit ein mangelhaftes Auto als Privatverkauf ohne irgentwelche Regressansprüche Andrehen. Finger weg.

bikerfan73  10.04.2024, 00:05
Bei Privatverkäufen gibt es das nicht. Da heist es "Gekauft wie gesehen". Wenn Kaputt, dann Kaputt, dein Pech.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Gewährleistungsrecht gilt auch bei Verkäufen von Privatpersonen. Allerdings mit 2 Unterschieden:

  1. Man kann es in Kaufverträgen komplett ausschließen. Dies ist hier nicht der Fall, da es keinen Kaufvertrag gibt. Damit hat der FS Gewährleistungsansprüche auch gegen einen privaten Verkäufer.
  2. Es gibt keine Beweislastumkehr. Der Käufer muss ab Tag1 nachweisen, dass der Mangel beim Kauf bestand. Das wäre tatsächlich Nachteilig für den FS, beim Auto aber nicht unmöglich.
0

Ein Auto kann auch per Handschlag verkauft werden.

Aber ich würde immer auf einen Vertrag bestehen