Parkendes Auto rückwärts angefahren, welche Folgen?

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Der Schaden ist wirklich nicht unerheblich, das dürften leicht 5.000 bis 7.000 € sein. Melde es Deiner Kfz Haftpflichtversicherung die klärt dann alles weitere. Für dich ist es ohnehin egal ob der Schaden am Fremdfahrzeug 2.000 oder 250.000 € ausmacht, die Rückstufung der SF klasse erfolgt je Schaden und nicht wie hoch der Schaden ist.

Der Schaden an deinem Auto ist deine Sache, falls vollkasko Versicherung besteht, wird der Schaden bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert, abzgl Selbstbeteiligung reguliert, falls nicht, bleibst Du allein auf den Kosten hängen. Falls das Auto nicht geleast ist,kannst Du selbst entscheiden ob und wie der Schaden behoben wird. Ist es das Auto deiner Eltern, entscheiden die natürlich.

Gehörst Du zum benannten Fahrerkreis für das Auto, macht die Versicherung keine weiteren Probleme, falls nicht, solltest Du unbedingt mit dem Versicherungsberater deiner Eltern sprechen, er kann deine Eltern davor bewahren das die Versicherung die höheren Beiträge rückwirkend verlangt, die fällig gewesen wären, wenn du zum benannten Fahrerkreis gehört hättest.

Für dich gibt es ansonsten keine Folgen, ausser gegenüber deinen Eltern falls es ihr Auto ist. Die haben natürlich ein Recht auf Erstattung aller Ihnen entstandenen Kosten und Aufwände

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

bachforelle49  20.09.2020, 09:32

was "gurkt" sie denn nachts zu mitternächtlicher Uhrzeit durch eine ihr scheinbar unbekannte Gegend? so ganz klar ist das eher nicht, usw.. warum hat sie ihre Mama (Besitzerin) nicht gefragt, zumindest angesprochen? wir wissen vieles nicht! kam sie vielleicht von einer Kneipe und hatte was getrunken? usw, usw.. jeder andere unschuldig Betroffene hätte sowieso die Polizei gerufen, den hier ist absolut zu vieles unklar.. um diese Uhrzeit, total unklar

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verreisterNutzer  20.09.2020, 09:51
@bachforelle49

Oh, ich wusste nichts von nächtlicher Ausgangssperre oder Aufenthalts- Verotszonen, aber selbst dann gilt §823 BGB.... Wer Anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet.

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IHateMyLife46 
Fragesteller
 20.09.2020, 11:11
@bachforelle49

Sehr geehrte bachforelle49,

Kurz zum erklären:

Ich war in diesem Ort unterwegs um meine Schwester von einer Feier abzuholen. Sie ist oft draußen und ich zu 90% meiner Lebenszeit zuhause und lerne.

Dementsprechend wussten meine Eltern darüber bescheid. Trinken tue ich garnicht, weil meine Leber und meine Hirnzellen mir wichtig sind.

Der Fall war also sogar sehr klar, da sogar die betroffenen von dieser Feier wussten.

Die Polizei wurde ja auch sogar angerufen, nur wurde uns mitgeteilt, dass wenn der Hergang unbestritten ist/war dann müssen keine Beamten dafür anrücken. Und der Hergang ist klar, ich mein ich kann ja nicht sagen, dass das Auto mich angefahren hat.

Danke und einen schönen Tag noch

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TechnikSpezi  20.09.2020, 11:42
@bachforelle49
was "gurkt" sie denn nachts zu mitternächtlicher Uhrzeit durch eine ihr scheinbar unbekannte Gegend? so ganz klar ist das eher nicht, usw.. warum hat sie ihre Mama (Besitzerin) nicht gefragt, zumindest angesprochen? wir wissen vieles nicht! kam sie vielleicht von einer Kneipe und hatte was getrunken?

Mit solchen völlig unbegründeten Kommentaren störst du den Frieden dieser Plattform erheblich. Ja, ich kann es nicht anders formulieren, wenn ich es noch relativ positiv belassen möchte.

Selbst wenn ich hier nicht einmal betroffen davon bin, regt mich das zu tiefst auf. Als Fahranfänger mitten in der Nacht bei Dunkelheit rückwärts ein parkendes Auto zu treffen kann vorkommen. Der/Die Fragesteller(in) gehört zur Klasse der jungen Fahrer, welche mit Abstand die meisten Unfälle bauen. Und mit Ausnahme der Senioren auch die meisten selbstverschuldeten (je nachdem wie man das genau einteilt etc). Hier schon wieder völlig haltlos von einer Alkoholfahr zu sprechen finde ich äußerst frech.

jeder andere unschuldig Betroffene hätte sowieso die Polizei gerufen, den hier ist absolut zu vieles unklar..

Was soll denn hier unklar sein? Der/Die Verursacher(in) hat den Schaden sofort gemeldet, sie werden alle Daten ausgetauscht haben, Fotos gemacht etc. Das Auto gehört den Eltern, das wird man dem Fahrzeugschein sicherlich schon entnommen haben. Dass man als Fahranfänger noch nicht jede Gegend kennt, ist jetzt auch nichts besonderes. Ich fahre einen Firmenwagen mit ortsfremden Kennzeichen (Ort 100km entfernt). Somit bin größtenteils laut Kennzeichen ortsfremd. Das ist im Jahre 2020 nun wirklich nichts unübliches. Mittlerweile darf man sein Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Ort bzw. Kreis auch behalten. Ebenso "boomt" die Leasing-Branche und viele fahren einen Firmenwagen. Und nicht jeder fährt nur zur (gleichen) Arbeit, in den gleichen Supermarkt und wieder nach Hause.

Es gibt Menschen, die in der Situation daran denken, dass man als Fahranfänger in einer solchen Situation gerne auf die Polizei und das eventuelle Aufsehen verzichten mag. Außerdem dauert es oftmals, bis die Polizei kommt. Wegen einem solchen Fall muss man noch lange nicht die Polizei rufen. Jetzt sehe ich, dass sogar die Polizei gerufen wurde und diese selbst sagte, dass sie dafür keinen rausschicken. Das ist wohl eindeutig genug.

Und wenn die Person nicht alkoholisiert wirkte, gibt es auch keinen Grund, diesem Verdacht als Betroffener irgendwie nachzugehen. Das macht für ein beschädigtes geparktes Auto sowieso keinen Unterschied. Gezahlt wird so oder so von der Haftpflicht.

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bachforelle49  20.09.2020, 22:23
@TechnikSpezi

also ich hätte garantiert die Polizei gerufen, wenn ich befürchten muß, da ist wieder potentiell jemand, der nachts "Unfallflucht" begeht, usw.. genauso wie es Hunderttausende tun bei sowas, mal ganz abgesehen davon, daß die Versicherungen auch danach fragen.. deine "heile, heile liebe Gänschen ", " Friede, Freude, Eierkuchen Welt" kannst du dir getrost sparen.. die entspricht leider nicht gängiger Praxis

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TechnikSpezi  20.09.2020, 23:53
@bachforelle49
lso ich hätte garantiert die Polizei gerufen, wenn ich befürchten muß, da ist wieder potentiell jemand, der nachts "Unfallflucht" begeht, usw..

Hä? Wenn jemand bei dir klingelt und sagt, ich habe ihr Auto beschädigt, wieso sollte man dann von einer Unfallflucht ausgehen? Das ergibt keinen Sinn.

mal ganz abgesehen davon, daß die Versicherungen auch danach fragen..

Wonach genau? Ob man die Polizei gerufen hat? Nach dem Alkoholpegel? Was meinst du?

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bachforelle49  21.09.2020, 07:58
@IHateMyLife46

ich glaube, "IHateMyLife46", daß du ein "Troll" bist, eine Fakestory aufbaust, die vielleicht sogar realistisch ist, um hier die Gemüter wegen "Verblödun*" aufzuheizen.. bleib gesund und schönen Tag noch

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TechnikSpezi  21.09.2020, 09:24
@bachforelle49

Hast natürlich jeden Grund dazu. Klingt schließlich total unrealistisch und man hat anonym im Internet wirklich jeden Grund bei solch einer Sache eine Fake-Story zu erwählen. Ironie Ende. Lassen wir das hier lieber.

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IHateMyLife46 
Fragesteller
 22.09.2020, 21:39
@bachforelle49

Sehr geehrte bachforelle49,

Ich vermute mal irgendwie hast du einen miesen Tag wie ich am Sonntag gehabt und dementsprechend verhältst/äußerst du dich.

Wieso sollte ich eine Story "faken", sie dann hier reinstellen und mir die Mühe überhaupt antun? Habe ehrlich gesagt besseres zu tun und sehe da keinen Zweck dran. Ich war halt wirklich besorgt darüber, ob und wie etwas in Bezug der Folgen passieren wird. Wollte hier sozusagen "anonym" ein wenig Hilfe, Tipps, Kritik, Verbesserungsvorschläge und Informationen einsammeln.

Kritik wie du sie geäußert hast habe ich klar erwartet, aber das danach so etwas folgt wie "...Fakestory aufbaust, die vielleicht sogar realistisch ist, um hier die Gemüter wegen "Verblödun*" aufzuheizen....." ist mir nicht in den Gedanken gekommen. Ist halt echt ein wenig kontraproduktiv im Sinne von "Hilfe" aber egal. Gehört dazu.

Auch dir einen schönen Tag noch,

Danke dennoch für die paar Worte.

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IHateMyLife46 
Fragesteller
 20.09.2020, 11:23

Sehr geehrter RudiRatlos67,

vielen Dank für deine Antwort. Gut zu wissen, dass die Rückstufung nicht nach den entstandenen Kosten hergeht, sondern nach dem Schaden an sich. Könntest du mir evtl. noch das genauer erörtern?

Heißt wenn ich beispielsweise, überspitzt gesagt, beim herausfahren aus einer Parklücke ein Auto ganz leicht Streife, der Schaden aber 10.000€ beträgt, ich demnach weniger ein Dorn im Auge der Versicherung bin, als wenn ich jemanden mit voller Wucht von hinten anfahre und der Schaden sich nur auf 5000€ beziffern ließe?

Des Weiteren müssen wir/ich auf den Kosten sitzen bleiben, da das Auto nur Teilkasko versichert ist. Ich mein, so ein teurer Wagen ist das nicht.

Vielen lieben Dank

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verreisterNutzer  20.09.2020, 13:24
@IHateMyLife46

Freut mich das ich helfen konnte.

Zu deiner weiteren Frage, um die Versicherung zu verstehen sollte ich ein klein wenig weiter ausholen.

Das Geld das für die Schadensregulierung von den Versicherungen ausgezahlt wird,gehört nicht der Versicherung, sondern der Versichertengemeinschaft, daher spielt es grundsätzlich erstmal keine Rolle wie hoch der Schaden ist, die Versicherung reguliert mit fremden Geld. Was die Versicherung der Versichertengemeinschaft aber schuldig ist,ist genaue Prüfung eines jeden Schadensfalls und nur bedingungsgemäße Regulierung, sowie schwarze Schafe auszusortieren und das sind die Kunden bei denen eine gehäufte Schadensanzahl zu beobachten ist. Wer binnen weniger Jahre zwei bis drei Schadensfälle in einer Sparte (Haftpflichtversicherung, teilkasko und Vollkasko sind drei sparten) entstehen lässt, muss schon mit Sanktionen oder dem Rauswurf rechnen.

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das hat auf die Probezeit keine Auswirkung, Fremdschaden zahlt die Haftpflicht; mit entsprechender Hochstufung nächstes Jahr

ohne Vollkasko wirst DU den Schaden am Auto zahlen müssen.

Das hat führerscheintechnisch für dich überhaupt keine Folgen.

Die Beiträge für die Haftpflichtversicherung werden sich erhöhen, es sei denn, deine Mutter hätte eine, bei der ein Schaden ohne Folgen bleibt.

Als Fahranfänger passiert so etwas nun einmal, unser Sohn hat ziemlich direkt am Anfang das Auto nicht ohne Rempler in die Einfahrt gestellt (war zum Glück nur das eigene Auto und der eigene Zaun involviert).

Die Reaktion deiner Eltern, dir für 1 Jahr ein Fahrverbot aufzuerlegen, haben sie hoffentlich nicht ernst gemeint, denn DAS wäre genau das Schlimmste.

Erstens würdest du jede bisher gewonnene Fahrpraxis verlieren und zweitens höchstwahrscheinlich Angst vor dem Autofahren bekommen. Beides überaus sinnfrei - denn in unserem heutigen Leben gehört Autofahren zu den Grundfertigkeiten, die man haben muss.

Lass ein paar Tage das berühmte Gras über die Sache wachsen und sprich dann noch einmal mit den Eltern.


verreisterNutzer  20.09.2020, 09:31

Es gibt keine Versicherung bei der ein Schaden ohne Folgen bleibt. Selbst der Rabattschutz gilt und hält nur solange wie man seiner Versicherung treu bleibt und immer schön im top Tarif ausharrt. Intern zählt jeder Schaden und beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft wird die interne SF klasse an den Folgeversicherer weitergeben. Bleibt man bei seiner Versicherung, wählt aber irgendwann mal einen Billigtarif, springt die SF Klasse ebenfalls auf die tatsächliche Stufe.

Der Rabattschutz ist lediglich teure Augenwischerei.

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dsupper  20.09.2020, 09:32
@verreisterNutzer

ah okay - gut zu wissen, weil uns das im vergangenen Jahr mal angeboten worden ist

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verreisterNutzer  20.09.2020, 09:42
@dsupper

Versicherungen verschenken kein Geld, das dürfen sie überhaupt nicht, deshalb ist es billiger den Mehrbeitrag zu sparen und sich die Freizügigkeit zu erhalten. Die Beitragsunterschiede in den SF Klassen < SF 8 sind ehr moderat.

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Valnar52  21.09.2020, 10:29
@verreisterNutzer

Wobei ein gescheiter Versicherer die Sondereinstufung aufgrund Rabattschutz bei einem Wechsel übernimmt, wenn beim neuen VR ebenfalls wieder der Rabattschutz eingeschlossen wird. Beim billig Onliner geht das natürlich nicht, das stimmt.

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Hinsichtlich Deines Führerscheines passiert gar nichts - keine Anzeige bei der Polizei - kein Bußgeld ..... ergo keine Probezeitverlängerung und auch kein Aufbauseminar.

Der Vertrag ( SF-Klasse ) Deiner Mutter wird hochgestuft - soweit sie keinen Rabattretter mit abgeschlossen hat.

Also ein Parkrempler ist ja nun wirlich kein Beinbruch.

Die Haftpflicht von euch ersetzt dem anderen den Schaden. Da kümmert sich eure Versicherung drum.

Und wenn ihr selber Kasko habt, dann übernimmt die den schaden an eurem Fahrzeug. Sonst heißt es eben selber zahlen.

Und die Versicherung wird durch die Rückstufung teurer, außer es ist ein Tarif in dem man alle dann und wann mal einen Schaden "frei" hat.


verreisterNutzer  20.09.2020, 10:02

Es gibt keine Versicherung bei der man auch nur einen Schaden frei hätte. Das hält grundsätzlich nur so lange wie man seiner Versicherung treu bleibt und immer schön brav den teuren Mehrbeitrag für den Rabattschutz weiter zahlt. Intern wird der Schaden nämlich sehr wohl berücksichtigt und angewendet sobald man auf den Rabattschutz verzichtet oder die Versicherungsgesellschaft wechselt.

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