Offenes Privatgrundstück wie ist das rechtlich geregelt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Grundstück als Privatgrundstück zu erkennen ist (z.B. aufgrund des Schildes), dann darf das niemand Unbefugtes betreten oder befahren - auch nicht zum Wenden.

Abschleppen lassen könnte der Eigentümer die Falschparker - das muss er aber aus eigener Tasche bezahlen und sich dann vom Verursacher wiederholen.


ArminJ1973 
Fragesteller
 04.06.2022, 14:14

ich persönlich hätte noch grösseres Schild hingemacht zudem ist es ein Fliesenbetrieb

0

Bei einem Privatgrundstück darf der Besitzer bestimmen, wer dort hingehen/hinfahren darf. Sagt er nichts (kein Verbotsschild, keine Absperrung, kein mündlich ausgesprochenes Verbot, etc.) dann darfst Du da hingehen. Fahren nur, wenn es keine Schäden anrichtet, parken absolut nicht, wenn es Dir nicht ausdrücklich erlaubt wurde (Besucherparkplatz etc.).

Das manche Leute sich nicht daran halten, ist eine andere Sache.

Das mit dem Abschleppen ist rechtlich ein bisschen schwierig. Es muss verhältnismässig sein. Also nur, wenn das verbotenermassen geparkte Fahrzeug konkret behindert oder gefährdet.


ArminJ1973 
Fragesteller
 04.06.2022, 14:12

dazu kommt das unser vermiter ein Choleriker ist.....

0