Offenes Privatgrundstück wie ist das rechtlich geregelt?
Mein Vermieter hat einWohnhaus mit Hof was früher bauernhof war, est ist ein Schild angebracht Privatgrundstück, satz mit abschleppen usw, gegen umdrehen kann man ja nichts sagen, denoch halten viele Fremde bzw parken auf dem Hof, unserm vermieter wurden vom Hof schon Hänger geklaut aber wurden erwischt, wie ist den hier ganz genau die rechtliche lage? ich würde mich ohne zu fragen nicht getrauen auf Grundstück zu parken-vergessen, mein Vermiter hat am Hof auch sein Fliesenbetrieb das kommt noch mithinzu...
2 Antworten
Wenn das Grundstück als Privatgrundstück zu erkennen ist (z.B. aufgrund des Schildes), dann darf das niemand Unbefugtes betreten oder befahren - auch nicht zum Wenden.
Abschleppen lassen könnte der Eigentümer die Falschparker - das muss er aber aus eigener Tasche bezahlen und sich dann vom Verursacher wiederholen.
ich persönlich hätte noch grösseres Schild hingemacht zudem ist es ein Fliesenbetrieb
Bei einem Privatgrundstück darf der Besitzer bestimmen, wer dort hingehen/hinfahren darf. Sagt er nichts (kein Verbotsschild, keine Absperrung, kein mündlich ausgesprochenes Verbot, etc.) dann darfst Du da hingehen. Fahren nur, wenn es keine Schäden anrichtet, parken absolut nicht, wenn es Dir nicht ausdrücklich erlaubt wurde (Besucherparkplatz etc.).
Das manche Leute sich nicht daran halten, ist eine andere Sache.
Das mit dem Abschleppen ist rechtlich ein bisschen schwierig. Es muss verhältnismässig sein. Also nur, wenn das verbotenermassen geparkte Fahrzeug konkret behindert oder gefährdet.
dazu kommt das unser vermiter ein Choleriker ist.....