Oberstufe wie oft darf man wiederholen?
Hallo, ich besuche zurzeit die Q11 in Bayern und bin mir fast sicher das ich dieses Jahr freiwillig wiederholen werde. Nun kommt bei mir die Frage auf, was ist wenn ich die 12 aus welchen Gründe auch immer nicht schaffe? Ich habe nähmlich was von einer Höchstverweildauer gehört. Also dürfteich die 12 dann trotzdem nochmal wiederholen wenn ich bereits die 11 freilwillig wiederholt habe oder geht das nicht? Und auch zb wenn man zB eine Abiturprüfung nicht schafft.
Lg
3 Antworten
Du könntest dann Q2 nur dann noch wiederholen, wenn Du zwar zum Abitur zugelassen bist, aber durch die Abiturprüfung fällst. Nur dann könntest Du in der Oberstufe sogar zweimal wiederholen.
Es ist aber schon statistisch ziemlich unwahrscheinlich, dass jemand der zugelassen wurde dann auch noch durchfällt. Die meisten streichen schon vorher die Segel.
Ergänzungen:
Wenn du freiwillig wiederholst (ist meinem Kenntnisstand nach nur auf Antrag möglich, der auch abgelehnt werden kann) verlierst du schon mal deine Versetzung in den folgenden Jahrgang.
Wenn du beim Abi durchfällst, kannst du in jedem Fall wiederholen, da es eine Abschlussprüfung ist.
Annahme: du wirst versetzt, aber mit schlechten Noten. Du beantragst freiwillige Wiederholung mit Erfolg. Jetzt läuft es im wiederholten Jahr aber noch schlechter, du bleibst sitzen. Dann kannst du nicht sagen, ich gehe trotzdem in die nächste Stufe, ich war ja letztes Jahr schon dahin versetzt.
Oder du bleibst in der nächsten Stufe sitzen, dann müsstest du abgehen
In Nrw ist die Höchstverweildauer 4 Jahre... Man darf also nur 1 mal wiederholen. In Bayern ist es auch so glaub ich
Hey, vielen Dank!
Könntest du das mit ,,verlierst du deine Versetzung im folgendem Jahr" nochmal erklären? Also was ist damit genau gemeint bzw was würde das für mich bedeuten