Obdachlosen essen geben?

5 Antworten

Ich würde anfangen mir Gedanken um meine eigene Gesundheit machen, wenn ich mitbekommen würde, das die Lebensmittel eigentlich ungenießbar sind.

supermann900 
Fragesteller
 11.07.2018, 18:47

Mir gehs 30 min nach Konsum noch richtig gut

Verträge meges immer recht gut

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Paguangare  12.07.2018, 07:18
@supermann900

Wenn man 30 min nach dem Verzehr eines verdorbenen Lebensmittels noch keine Beschwerden hat, ist dies kein Beweis dafür, dass das Lebensmittel harmlos gewesen ist.

Gastrointestinale Infektionen haben oft eine Inkubationszeit von 6 bis 12 Stunden. Da weiß man dann schon gar nicht mehr, an welchem Lebensmittel oder welcher Speise es gelegen haben könnte.

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ich glaube dann bist du drann, weil es Wahrscheinlicher ist das die Infektion dadurch entstanden ist, weil du vorher dafon gegessen hast.....

supermann900 
Fragesteller
 11.07.2018, 18:42

Die kässebelschen belschen die ich verschenkt habe wahren nicht angebisen oder in andere Weise verändert

Ich habe nur eben von den 8 Stück 3 gegessen den Rest verschenkt

Dh ich ja juristisch den obdachlosen was überlasse und wie ich

Das verstanden habe eben auch für die Schäden hafte

Wen ich nicht nachweisen kan das der Mangel durch unsachgemäße lagerung oder Konsum

Der Mangel entstanden ist bin mir

Da aber nicht sicher deswegen frage ich hier

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  1. Wie sollen die denn zurückverfolgen, von wem das Essen war?
  2. die haben sicher besseres zu tun, als jemanden wegen einer Lebensmittelvergiftung zu verklagen, die er nichtmal verschuldet hat.
Paguangare  13.07.2018, 07:27

Rückverfolgebarkeit (traceability) ist wirklich ein wichtiges Thema in der Lebensmittelkette. Jeder Lebensmittelunternehmer (Food Business Operator) ist dazu verpflichtet, für seine Produkte die Rückverfolgbarkeit einen Schritt zurück und einen Schritt voran (außer bei Abgabe an Endverbarucher) zu gewährleisten.

Haftungsrechtlich oder strafrechtlich entlastet es aber nicht von Schuld, wenn mangels Rückverfolgbarkeit die Schuld nicht so leicht nachgewiesen werden kann.

Abgesehen von diesen allgemeinen Überlegungen lag aber im konkreten geschilderten Fall kein Verschulden des Fragestellers vor.

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Wer Lebensmittel an andere Menschen weitergibt, egal, ob er das gewerblich tut und dafür ein Entgelt kassiert oder nicht, wird damit zum Lebensmittelunternehmer (Food Business Operator, FBO). Somit unterliegt er den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzbuchs (LFGB) und muss dafür Sorge tragen, dass von den Lebensmitteln keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen.

Insbesondere muss der FBO ein HACCP-Konzept vorweisen können (Hazard Analysis Critical Control Point-System gemäß Codex Alimentarius).

Wer dies versäumt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Lass dich nicht von einem Lebensmittelkontrolleur erwischen.

supermann900 
Fragesteller
 11.07.2018, 18:45

Das wußte ich nicht dachte Warum die Dinge wegschmeißen und nicht spenden und vor Müll retten andere freuen sich darüber habe es eigentlich nur gut gemeint

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Paguangare  11.07.2018, 18:57
@supermann900

Du hast ganz richtig gedacht. Eigentlich hast du ja auch ein HACCP-Konzept und hast danach gehandelt. Du hast nur nicht gewussst, dass das so heißt, und hast es nicht aufgeschrieben.

Die Risikoanalyse lautet: Du hast die Speise am selben Tag, wenige Minuten zuvor von einem anerkannten FBO (McDonalds) gekauft, der ein HACCP-Konzept hat.

Durch deine Behandlung dieser Ware hat es keine Risiken für eine biologische, physikalische oder chemische Kontaminierung gegeben. Sie war in dem geschlossenen und nur kurz zur Entnahme geöffneten Behältnis. Während des Öffnens sind keine gefährlichen Agentien auf die Ware gekommen. Du hast die Käsebällchen, die du später verschenkt hast, nicht selbst berührt. Die Beschaffenheit ist also unverändert.

Anders wäre es, wenn du eine verderbliche Speise tagelang unsachgemäß aufbewahren und dann einem Obdachlosen schenken würdest, wenn schon ganz viele Bakterien darin gewachsen sind.

Das einzige, was tu tun müsstest, wäre, dein HACCP-Konzept zu dokumentieren, damit du es vorzeigen kannst, wenn ein Lebensmittelkontrolleur dich danach fragen sollte. Es muss auch nicht auf Papier aufgeschrieben sein, sondern könnte ebensogut elektronisch abgespeichert sein, oder aus einem Video bestehen, in dem du dein HACCP-Konzept singst. Hauptsache, es ist gespeichert, zugänglich und verständlich.

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supermann900 
Fragesteller
 11.07.2018, 19:32
@Paguangare

Bei der Entnahme der belschen habe ich die anderen belschen zwagleufieg berührt ansonsten

Achte ich immer darauf das Essen oder Wasser nicht versorgen ist

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BenniXYZ  11.07.2018, 22:24

Na so ein Quatsch! Keiner wird gezwungen etwas aufzuessen, was er geschenkt bekommen hat. Oder war das jetzt sarkastisch gemeint? Es könnte Leser geben, die solche Aussagen für voll nehmen.

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Paguangare  12.07.2018, 07:13
@BenniXYZ

Hallo BenniXYZ,

es geht hier nicht darum, dass jemand geschädigt wird, indem er gezwungen wird etwas aufzuessen, was hygienisch nicht in Ordnung ist.

Vielmehr geht es darum, dass jemand, der freiwillig ein geschenktes Lebensmittel verzehrt, dadurch geschädigt werden könnte, dass dieses Lebensmittel in einer nicht offensichtlichen Weise gesundheitsschädlich ist.

Dann hätte der Anbieter des Lebensmittels (der sogenannte FBO) eine Verantwortung für die körperliche Beeinträchtigung des von ihm Beschenkten.

Und dies ist kein Scherz und keine Veräppelung.

Stelle dir vor, zu einem Sommerfest bringt eine Privatperson (Hausfrau, Hausmann) einen selbstgemachten Geflügelsalat mit. Aufgrund der Missachtung von küchentechnischen Hygieneregeln ist dieser Salat mit Salmonellen oder Listerien total verseucht, weil sich diese Bakterien prächtig vermehrt haben. Dutzende von Menschen erleiden schwere Brechdurchfälle, vielleicht stirbt sogar jemand.

Soll man da sagen: Die Konsumenten haben eben Pech oder hätten dieses Risiko einfach so zu tragen?

Nein, sondern vielmehr trägt der FBO tatsächlich die Verantwortung für sein Handeln und kann auch rechtlich belangt werden.

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Du bist nicht für die sauberen Hände Anderer verantwortlich.