Obdachlos was nun?!?!? Warum braucht ein Fragetitel fünf zeichen?

ElektrikKlaus  06.09.2021, 19:08

In welchem Land lebst du?

dzumn 
Fragesteller
 06.09.2021, 19:08

Deutschland

6 Antworten

Du hättest eigentlich ALG1 bekommen müssen, da ist wohl was falsch gelaufen. Oder die Hälfte der Geschichte fehlt...

Und nein, Miete zahlen ist nicht günstiger für die Stadt. Wie lange sollen die das denn machen?


dzumn 
Fragesteller
 06.09.2021, 19:11

Zwei Monate zum 1.10. hätte ich eine neue Tätigkeit angefangen

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ErsterSchnee  06.09.2021, 19:12
@dzumn

Und das tust du jetzt nicht mehr? Aha...

Warum hast du nicht mit dem Vermieter geredet?

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dzumn 
Fragesteller
 06.09.2021, 19:20
@ErsterSchnee

Die Frau sah es einfach nicht ein so lange auf die Miete zu warten

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ErsterSchnee  06.09.2021, 19:23
@dzumn

Sie kann ja nur fristlos kündigen, wenn die volle Miete zwei Monate im Rückstand ist.

Juli hast du ja noch bezahlt, da lief die Ausbildung ja noch. Also fehlen August und September.

Die Miete muss am dritten Werktag beim Vermieter sein, das wäre der 3.9. gewesen. Und dann hast du heute schon die Kündigung?

Hättest du einfach 50 Euro gezahlt, wäre alles gut gewesen...

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Wenn du eine Ausbildung gemacht hast, solltest du eigentlich einen Arbeitslosengeld 1 Anspruch erworben haben. Das würde sich sogar, nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung, nach dem zu erwartenden Anfangsgehalt in deinem Beruf berechnen und nicht nur nach deiner früheren Ausbildungsvergütung.

Ansonsten gibt es in jeder Stadt oder Gemeinde ein Amt, dass dafür da ist, Obdachlosigkeit von Bürgern zu vermeiden. Dieses ist meist beim Wohnungsamt oder Sozialamt eingegliedert. Aber da muss man halt hingehen.


dzumn 
Fragesteller
 06.09.2021, 19:19

Wäre kein Problem für mich. Danke dafür

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Mit welcher Begründung wurde das denn abgelehnt?


ErsterSchnee  06.09.2021, 19:19

Vermutlich mit der Wahrheit, die er in seiner ersten Frage so ganz nebenbei erzählt.

wo kann ich denn beantragen, dass ich aufgrund meiner Depressionen und Gefahreneinstufung für die Gesellschaft, nicht mehr in der Lage sein werde zu arbeiten
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Also hättest du deine Ausbildung durchgezogen, hättest du wohl auch Anspruch auf ALG1, allenfalls ALG2, und so schnell wird man aus der bude auch nicht gekündigt.

Ich war selbst schon Mal obdachlos.

An deiner Geschichte stimmt was nicht

Ist ein Obdachloser nicht tausendmal teurer für den Staat, als das die für mich zwei Monate Mal die Miete hätten zahlen können?

Ich fürchte, mit den zwei Monatsmieten wäre es bei Dir nicht getan. Du schreibst ja selbst, dass Du Dank Deiner "Überqualifizierung" keine Arbeit findest.