Obdachlos aber wohnung gefunden muss das Jobcenter die wohnung übernehmen?
Ich bin seit 30.10.23 obdachlos und habe jetzt eine wohnung gefunden die im Mietspiegel passt .
Ich kann sie sofort beziehen.
Was muss ich tun?
Bitte um Ratschläge.
Liebe Grüße aus Hannover
Hast Du bereits einen Mietvertrag?
Heute bekomme ich den Mietvertrag den ich aber erst unterschreiben darf wenn die Zusagen.
2 Antworten
Für Obdachlose gibts besondere Regeln, die im §22 SGB 2 zu erlesen sind - wenn du den Vertrag hast, also schnell wie der Wind zum JC und das Dingens dort vorlegen und absegnen lassen ...
Schick dem Jobcenter den Mietvetrag und beantrage die Kostenübernahme. Per Brief, Fax oder direkt vorbei bringen. Beim Fax hast du die Faxbestätigung, das ist ganz gut, falls das JC später sagt, du hättest nix geschickt. Kannst auch eine Kombi machen: Erst faxen, dann nochmal persönlich zum JC gehen.
Ich habe damals, ca vor 10 Jahren, die Kostenübernahme beantragt und dann den Mietvetrag unterschrieben. Weil bis das JC die Zusage gibt, hat vielleicht jemand anders sich für die Wohnung entschieden. Bei uns die Jobcenter waren ganz schön langsam, weiß nicht wie es heute ist. Ich hatte noch etwas Geld gespart und Freunde, wo ich mir zur Not was geliehen hätte. Habe davon die Kaution und die ersten Monatsmieten bezahlt. Wenn du das nicht kannst, weil kein Geld, dann geh zum Beantragen am besten persönlich zum JC, vielleicht sind sie dann schneller in der Bearbeitung. Viel Erfolg!