Notarzt?

3 Antworten

Pardon? Gegen ihren Willen?

Natürlich kannst du dem Notarzt einfach sagen, dass er dich nicht untersuchen Soll. Du hast ja das Recht dazu.

Jedoch verstehe ich nicht, warum?

Willst du nicht das, wenn dir etwas passiert, du untersucht wirst?

Ja, und wenn jemand den Notarzt rufen sollte (à, ist die Situation kritisch), WILLST du dann einfach nicht untersucht werden?

Du rufst doch nicht den Notarzt, wenn jemand sich das Knie gestoßen hatt ... Du rufst den Notarzt, wenn jemand umgekippt ist, nicht mehr atmet etc.

Verwirrend ...

Lisa1904Marie 
Fragesteller
 21.03.2022, 19:26

Ich würde untersucht werden wollen das war nur eine frage ob er gegen den Willen untersuchen darf also angenommen jemand würde es nicht wollen.

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DieFreistunde  21.03.2022, 19:33
@Lisa1904Marie

Wenn jemand nicht untersucht werden will, ist es wie gesagt sein Recht. Jedoch muss man auch sagen, dass so etwas in Deutschland nicht wirklich einen Grund hat? Wir haben ein gutes Gesundheitswesen. Kosten sind also kein Problem.

Für mich tatsächlich ein Mysterium, warum jemand so etwas nicht haben will. Aber natürlich. Menschen sind eigenartig.

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Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Schwierig und Einzelfallabhängig.

Grundsätzlich, bedarf jede medizinische Maßnahme der rechtskräftigen Einwilligung des Patienten oder seiner gesetzlichen Vertreter (§630d Bürgerliches Gesetzbuch- BGB). Bis zur Volljährigkeit, sind die Eltern sorgeberechtigt und ein Teil davon ist die Gesundheitsfürsorge, es entscheiden also ersteinmal die Eltern. Sind die Eltern nicht anwesend, können sie natürlich auch keine aktive Einwilligung erteilen. In einem solchen Fall, zählt dann der mutmaßliche Patientenwille bzw. der mutmaßliche Wille der Sorgeberechtigten. Dieser Wille ist in aller Regel auf die Heilung oder die Linderung ausgerichtet, sodass angenommen werden darf, dass die Eltern eine Behandlung wünschen.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe ist es jedoch so, dass Minderjährige ab ihrem 15./16. Lebensjahr selbst eine rechtskräftige Einwilligung in bestimmte medizinische Maßnahmen erteilen können und dann, können sie diese im Umkehrschluss auch verweigern. Voraussetzung dafür ist, dass der Minderjährige selber über die geistige Reife verfügt, die Aufklärung zu verstehen und die Tragweite seiner Entscheidung vollumfänglich zu überblicken. Man kann also sagen, bei unter 15 jährigen, zählt generell der (mutmaßliche) Wille ihrer Erziehungsberechtigten, danach ist es eine Einzelfallentscheidung, wobei umso schwerwiegender die möglichen gesundheitlichen Folgeschäden sind wieder mehr der Wille der Erziehungsberechtigten zählt. Besteht also tatsächlich Lebensgefahr oder drohen schwerwiegende gesundheitliche Folgeschäden, würde eher nach dem (mutmaßlichen) Willen der erziehungsberechtigten Personen gehandelt werden (müssen). In der Tat ist dies jedoch keine einfache Entscheidung.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Niemand darf einen Patient gegen seinen Willen untersuchen.