Nissan Micra mit 38.000km Kupplung kapputt Gewährleistung?
Hallo, ich habe vor genau 3 Monaten einen Nissan Micra bei einem Autohaus(Nicht Nissan) gekauft. Baujahr ist 05/2011. Vor ein paar Tagen konnte ich auf der Autobahn nicht mehr beschleunigen. Die Drehzahl ging hoch, aber die Geschindigkeit nicht. Um es kurz zu machen, der Nissan Händler bei dem ich war, hat eine defekte Kupplung diagnostiziert. Er meinte aber auch, wenn die Kupplung verschlissen ist, ist es kein Garantiefall und ich muss selber zahlen. Meine Frage: Kann ich den Händler, bei dem ich den Nissan gekauft habe in die Pflicht nehmen? (Der meinte am Telefon, ich solle das mit Nissan klären...) Es ist ja wohl unwahrscheinlich, dass ich innerhalb von nicht mal 1500km die Kupplung schrotte. Ich bin immer sehr vorsichtig gefahren,
3 Antworten
Guten Morgen Pezideluxe,
da hättest Du theoretisch 2 Mögichkeiten.
Zum einen die 6 Monate Gewährleistung des Verkäufers. In der Zeit muss der Verkäufer nachweisen, dass die Kupplung nicht defekt war. Der Verkäufer ist also in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht. Nicht Du.
Zum anderen gibt es noch die Herstellergarantie, die bei Nissan 3 Jahre läuft oder bis 100.000 km. Da müsste ein Kulanzantrag gestellt werden, wie hier schon erwähnt. Das sollte regulär, bei guter Begründung, funktionieren. Obwohl ich selbst bei Nissan auch schon weniger gute Erfahrungen gemacht habe. Aber in Deinem Fall hört sich das nach Garantieabwicklung an. :-) Eine Kupplung sollte auf jeden Fall mehr als 3 mal so lange halten. (Bei normalem Betrieb.)
Gruß pickpocket ^^
Hallo Pezideluxe,
Fakt ist - Du musst auf jeden Fall schriftlich, entweder per Mail oder Einschreiben, bei Nissan Deutschland mitteilen, dass die Kupplung bei "km-Stand XY" und normaler Fahrweise die Funktion aufgegeben hat und dringend einer Reparatur bedarf.
Deshalb bittest Du um Regulierung des Schadens und Tausch der Kupplung im Rahmen der Werksgarantie oder vorsorglich auf Kulanz.
Den Verkäufer kannst Du erst einmal bei der Benachrichtigung lassen, dass Du auf eine Reparatur bzw. Abstellung des Schadens bestehst, jedoch im Moment kulanter Weise erst Nissan um Regulierung gebeten hast. Meldest Dich jedoch, falls sich in dieser Richtung nichts ergibt.
Auf keinen Fall kann es sein, dass Du auf den Kosten dafür sitzen bleibst. Wenn doch - kann man die Worte Garantie und Gewährleistung aus dem deutschen Sprachgebrauch entfernen.
Gruß pickpocket ^^
In diesem Fall ist die Sachmangelhaftung des Verkäufers erst mal nicht so vorrangig. Die Nissan Hersteller-Garantie beträgt 3 Jahre oder 100.000 KM. Wie @kieljo schon schreibt, Kulanuantrag stellen. Der Händler wird einen wechsel der Kupplung auf Garantie ablehnen da es ein Verschleissteil ist. Allerdings sollte sie schon erheblich länger halten als gerade mal 1,5 Jahre oder 38.000 KM.
Mit der Sachmangelhaftung des Verkäufers wird es auch schwierig. Er wird sich auch erst mal auf Verschleissteil rausreden. Du musst ihm in den nächsten 3 monaten also nachweisen, dass das Fahrzeug schon einen Kupplungsschaden bei Kauf hatte. Das wird Dir jedoch wahrscheinlich nicht gelingen.
Eine Kupplung kannst Du bei falscher Fahrweise durchaus in 1.500 KM schaffen.
Da sich der Nissan noch in der Herstellergarantie befindet, erst mal zum Nissan-Händler. Der wird natürlich aus Verschleiß pochen. dennoch solltest Du dann einen Kulanzantrag bei ihm stellen. Darauf hast Du ein Anrecht.
Ber den Gewährleistungsaansprüchen gegenüber dem verkaufenden Autohaus sieht es problematisch aus. Ist nun mal ein Verschleißteil und der Händler wird es auf deine falsche Fahrweise schieben.
Danke, für Deine Antwort. Ich werde das mit dem Kulanzantrag auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Ich frage mich nur gerade, was das mit der Händlergarantie soll, wenn doch jeder Schaden dann als Verschleißteil abgeschmettert wird. ich habe das Auto gerade mal Monate. In der Zeit schafft man es doch nicht, eine Kupplung zu schrotten. Bin ja kein Fahranfänger mehr... Dann kann ich also nur auf die Kulanz von Nissan hoffen???!!
Hallo pickpocket,
danke, für Deine Antwort. Wenn Nissan den Schaden ablehnt, wie mache ich den Schaden dann bei meinem Autohaus geltend? Oder soll ich am besten vorab schon mal Ansprüche anmelden, obwohl noch nicht raus ist, ob Nissan sich hier kulant zeigt? Ich habe dort bisher nur telefonisch mitgeteilt, dass das Auto in die Werkstatt muss. Da haben die mich gleich an Nissan verwiesen...